Selbstbestimmungsgesetz
Selbstbestimmungsgesetz – SBGG
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (Selbstbestimmungsgesetz – SBGG) tritt am 01. November 2024 in Kraft. Damit können Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht durch eine der in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehenen Angaben (männlich, weiblich, divers) ersetzt oder gestrichen wird.
Die Änderung erfolgt in zwei Stufen:
1. Anmeldung der geplanten Änderungen des Geschlechts und der Vornamen
- ab dem 01. August 2024 möglich
- drei Monate vor der eigentlichen Erklärung (Stufe 2) beim deutschen Standesamt, bei dem auch die spätere Erklärung erfolgen soll
- persönlich (im Standesamt Rostock nach Terminvereinbarung in der Urkundenstelle)
oder
- schriftlich mit dem Vordruck (siehe untern) oder formlos (Achtung: Die schriftliche Anmeldung darf frühestens am 01. August 2024 im Standesamt eingehen.)
- die Anmeldung verfällt, wenn die Erklärung (Stufe 2) nicht innerhalb von 6 Monaten abgegeben wurde, die Anmeldung muss dann erneut erfolgen
2. Erklärung der Änderungen des Geschlechts und der Vornamen
- frühestens 3 Monate nach der Anmeldung (Stufe 1) möglich
- zwingend persönlich in dem Standesamt, bei dem die Anmeldung erfolgte (im Standesamt Rostock ausschließlich nach Terminvereinbarung in der Urkundenstelle)
- grundsätzlich sind zu dem Termin im Original vorzulegen
- Ihr Personalausweis bzw. Reisepass,
- Ihre Geburtsurkunde und
- ggf. Ihre Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- wird wirksam mit der Entgegennahme durch das Geburtsstandesamt - wenn Sie in Rostock geboren wurden, also sofort, wenn Sie woanders geboren wurden, erst mit dem Eingang in dem Standesamt Ihres Geburtsortes
Bitte melden Sie sich bei uns per E-Mail an urkundenstelle@rostock.de, wenn Sie:
- Fragen haben
- minderjährig sind oder Informationen für die Erklärung für ein minderjähriges Kind benötigen
- nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen