Lebenslage 3. Bauverfahren
Wählen Sie einen der Themenbereiche aus.
- 1. Errichtung einer baulichen Anlage
- 2. Änderung einer baulichen Anlage
- 3. Nutzungsänderung einer baulichen Anlage
- 4. Beseitigung einer baulichen Anlage
- 5. Anzeigepflichten im Rahmen der Bauüberwachung
Folgende Leistungen wurden zum Thema 3. Bauverfahren gefunden:
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Baustelle: Einrichtung vorankündigen
Übermitteln Sie bei größeren Bauvorhaben spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutz-Behörde. Diese Vorankündigung müssen Sie außerdem auf der Baustelle sichtbar aushängen und bei erheblichen Änderungen anpassen.
Zur Dienstleistung -
Baustelle einrichten und sicher betreiben
Eine Baustelle ist der Ort, auf denen bauliche Anlagen oder andere Anlagen errichtet, geändert (z.B. Umbau) oder abgebrochen werden oder auf denen an baulichen Anlagen Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Zur Dienstleistung -
Bautechnische Nachweise
Bautechnische Nachweise sind die Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes sowie des Schall- und Erschütterungsschutzes.
Zur Dienstleistung -
Bauverfahren: Verfahrensarten des Baugenehmigungsverfahrens
In der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern gibt es das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 63 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und das Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Zur Dienstleistung -
Bauvoranfrage stellen (Bauvorbescheid beantragen)
Wenn Sie einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.
Zur Dienstleistung -
Bauvorbescheid: Verlängerung beantragen
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.
Zur Dienstleistung -
Bauvorlagen
Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen.
Zur Dienstleistung -
Fliegende Bauten: Aufstellung anzeigen
Sie wollen einen fliegenden Bau zu einer Veranstaltung aufstellen. Dazu müssen Sie bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes die Aufstellung anzeigen.
Zur Dienstleistung -
Fliegende Bauten: Gebrauchsabnahme durchführen
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.)... Zur Dienstleistung
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Sanierungsgenehmigung
Damit die für das festgesetzte Sanierungsgebiet angestrebten städtebaulichen Ziele zur Behebung oder Abminderung städtebaulicher Missstände von der Gemeinde auch erreicht werden... Zur Dienstleistung