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Lebenslage 3. Bauverfahren


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Folgende Leistungen wurden zum Thema 3. Bauverfahren gefunden:


  • Baustelle: Einrichtung vorankündigen

    Übermitteln Sie bei größeren Bauvorhaben spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutz-Behörde. Diese Vorankündigung müssen Sie außerdem auf der Baustelle sichtbar aushängen und bei erheblichen Änderungen anpassen.

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  • Baustelle einrichten und sicher betreiben

    Eine Baustelle ist der Ort, auf denen bauliche Anlagen oder andere Anlagen errichtet, geändert (z.B. Umbau) oder abgebrochen werden oder auf denen an baulichen Anlagen Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.

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  • Bautechnische Nachweise

    Bautechnische Nachweise sind die Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes sowie des Schall- und Erschütterungsschutzes.

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  • Bauverfahren: Verfahrensarten des Baugenehmigungsverfahrens

    In der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern gibt es das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 63 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und das Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.

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  • Bauvoranfrage stellen (Bauvorbescheid beantragen)

    Wenn Sie einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.

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  • Bauvorbescheid: Verlängerung beantragen

    Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.

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  • Bauvorlagen

    Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen.

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  • Fliegende Bauten: Aufstellung anzeigen

    Sie wollen einen fliegenden Bau zu einer Veranstaltung aufstellen. Dazu müssen Sie bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes die Aufstellung anzeigen.

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  • Fliegende Bauten: Gebrauchsabnahme durchführen

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.)... Zur Dienstleistung

  • Sanierungsgenehmigung

    Damit die für das festgesetzte Sanierungsgebiet angestrebten städtebaulichen Ziele zur Behebung oder Abminderung städtebaulicher Missstände von der Gemeinde auch erreicht werden... Zur Dienstleistung