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Lebenslage Fischwirtschaft und Fischerei


Folgende Leistungen wurden zum Thema Fischwirtschaft und Fischerei gefunden:


  • Angelerlaubnis beantragen

    Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung des Fischfanges in jedem Fall auch eine Angelerlaubnis erforderlich. Diese werden gewässerspezifisch i.d.R. als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten erteilt.

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  • Benutzung einzelner Fanggeräte in geringem Umfang beantragen

    Personen mit fischereilicher Berufsausbildung können für die Benutzung von Fanggeräten in geringem Umfang eine Genehmigung der oberen Fischereibehörde für die Fischerei in den Küstengewässern erhalten, die Fischerei erfolgt für den Eigenbedarf.

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  • Binnenfischereistatistik - Daten zur Binnenfischerei und Binnengewässern melden

    Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres, bis zum 31. Januar des Folgejahres, eine Meldung zu den Ergebnissen der Bewirtschaftung der Gewässer an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).

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  • Fischereiabgabe zahlen

    Die Gültigkeit des Fischereischeins in M-V ist von der Entrichtung / Zahlung einer jährlichen Fischereiabgabe abhängig. Die Entrichtung der Fischereiabgabe gilt für ein Kalenderjahr. 

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  • Fischereipachtvertrag zur Registrierung anzeigen

    Fischereipachtverträge, die zwischen dem Eigentümer eines Gewässers und dem potentiellen Nutzer geschlossen werden, sind bei der zuständigen Fischereibehörde zur Registrierung... Zur Dienstleistung

  • Fischereischein: Zur Prüfung anmelden

    Zum Erwerb eines Fischereischeins auf Lebenszeit wird von Anglern / Sportfischern eine entsprechende Sachkundeprüfung (Fischereischeinprüfung) abgefordert. Die Sachkundeprüfung... Zur Dienstleistung

  • Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)

    Hier können Sie die Ausstellung des Fischereischeins auf Lebenszeit beantragen sowie den Ersatz und den Umtausch.

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  • Gewerblicher Fischfang

    Personen die Fische fangen wollen, um diese zu verkaufen, müssen bei der zuständigen Fischereibehörde als Fischereibetrieb registriert werden. Für den Fischfang in den... Zur Dienstleistung

  • Vergleichbarkeitsprüfung Fischereischeine anderer Bundesländer

    Bei Umzug aus einem anderen Bundesland nach M-V (Verlegung Hauptwohnsitz), muss auch der Fischereischein des anderen Bundeslandes in einen Fischereischein von M-V umgetausch... Zur Dienstleistung

  • Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur einsehen

    Sie möchten eine neue Handelsbezeichnung für Erzeugnisse aus der Fischerei und Aquakultur beantragen? Hier finden Sie weitere Informationen.

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  • Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen

    Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein erforderlich. Ohne Sachkundeprüfung kann ein zeitlich befristeter Fischereischein für bis zu 28 Tage erworben werden, dieser kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung auch verlängert werden.

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