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Zu Ihrer Suche nach "stellen" wurden 1891 Treffer gefunden
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Gaststättengewerbe: Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z. B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z. B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung). Zur Dienstleistung
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Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Gaststättenerlaubnis. Unabhängig von der hier behandelten... Zur Dienstleistung
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Gaststättengewerbe: Beendigung der Stellvertretungstätigkeit anzeigen
Wenn Ihr erlaubnisbedürftiger Betrieb nicht mehr durch die/den Stellvertreterin/Stellvertreter geführt werden soll, müssen Sie die Beendigung der Stellvertretertätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen.  Zur Dienstleistung
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Ganztagsschule: Einführung beantragen
Ganztagsschulen umfassen den Sekundarbereich I (Jahrgangsstufen 5 bis 10) der allgemein bildenden Schulen. Sie schaffen für die Schülerinnen und Schüler mit ihren Unterricht... Zur Dienstleistung
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Futtermittelunternehmen: Zulassung beantragen
Nach EU-Recht ist für bestimmte Tätigkeiten des Futtermittelunternehmens eine Zulassung durch die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde erforderlich. Zur Dienstleistung
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Futtermittelunternehmen: Änderung beantragen
Änderungen hinsichtlich der dem Antrag zugrunde liegenden Angaben sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. Zur Dienstleistung
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Für die Luftverkehrsteuer registrieren lassen
Luftverkehrsunternehmen sind verpflichtet, sich beim zuständigen Hauptzollamt für die Luftverkehrsteuer registrieren zu lassen. Steuerliche Beauftragte für Luftverkehrsunternehmen müssen eine Erlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt beantragen. Zur Dienstleistung
- Fünfte Änderung der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern vom 9. Juni 2020
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Fundtier anzeigen und unterbringen lassen
Ausgesetzte und freilaufende Tiere gelten als Fundsache und müssen dem Besitzer, dem Eigentümer oder der zuständigen Behörde angezeigt werden. Mit der Abgabe des Fundtieres im zuständigen Tierheim gilt die Anzeigepflicht als erfüllt. Zur Dienstleistung