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Aufstallungspflicht rund um den Breitling zum Schutz gegen Geflügelpest

Pressemitteilung vom 18.11.2020

Zum Schutz vor der Geflügelpest hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach sind alle Geflügelhalter innerhalb eines 500 Meter breiten Uferstreifens um den Rostocker Breitling aufgefordert, ihr Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), unterzubringen. Tierhalterinnen und Tierhalter, die Geflügel in diesem Gebiet halten und der Anzeigepflicht der Geflügelhaltung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bisher nicht nachgekommen sind, haben sich unverzüglich unter Tel. 0381 381-8601 zu melden.

Zur Verhinderung der Übertragung des Virus in die Hausgeflügelbestände ist es notwendig, dass in besonders gefährdeten Gebieten, in denen Rast- und Sammelplätze für Wildvögel bekannt sind, die Hausgeflügelbestände aufgestallt werden. Daher wurde für dieses Gebiet in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nach erfolgter Risikobewertung die Aufstallung angeordnet.

In Deutschland sind seit dem 30. Oktober 2020 mehrere Fälle der Geflügelpest, verursacht durch das hochpathogene aviäre Influenza-Virus H5 (HPAIV), bei Wildvögeln nahezu zeitgleich in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen und Brandenburg aufgetreten. Im Küstenbereich des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres wird derzeit ein hohes Aufkommen an toten Wasservögeln beobachtet. Außerdem meldeten das Vereinigte Königreich, die Niederlande und auch Deutschland Ausbrüche in Nutzgeflügelbeständen. Das Risiko weiterer Einträge nach Deutschland, der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände wird vom Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems als hoch eingestuft. Derzeit sind in Deutschland schon über 200 Fälle von Geflügelpest aufgetreten.

Nach der Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest bei Wildvögeln in Mecklenburg-Vorpommern (26 Fälle in den Landkreisen Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und Nordwestmecklenburg) sowie nach mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest in Geflügelhaltungsbetrieben im Landkreis Vorpommern-Rügen und im Landkreis Rostock ist momentan mit einem hohen Risiko für den Eintrag des Virus der Geflügelpest über Wildvögel zu rechnen.