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Hygiene und Infektionsschutz in medizinischen Einrichtungen

Nicht nur in Krankenhäusern, sondern auch in allen anderen medizinischen Einrichtungen ist Hygiene eine Selbstverständlichkeit. Tagtäglich gehört sie zum Arbeitsstandard des dortigen Personals. Gerade durch die stetige zunehmende Verlagerung der Patientenversorgung aus dem stationären in den ambulanten Bereich hinein, befindet sich das Thema Hygiene in einem Veränderungsprozess. Bei all den zu beachtenden Rechtsvorschriften, Rechten und Pflichten steht im Praxisalltag allerdings fest: Hygiene ist ein MUSS!

Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes 2001 haben die Gesundheitsämter nicht nur die Aufgabe, Krankenhäuser, sondern auch ambulante medizinische Einrichtungen zu beraten. Darüber hinaus sind die Ämter ermächtigt, diese Einrichtungen zu begehen und die Einhaltung der Hygienevorgaben zu überprüfen. Da in diesem Bereich die gleichen gesetzlichen und fachlichen Grundlagen wie in stationären Einrichtungen gelten.

Diese Hygienevorgaben sind in folgenden Gesetzen und Empfehlungen zu finden:

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO M-V)
  • Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI)
  • Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene

Unabhängig von anlassbezogenen Hygienebegehungen führt das Gesundheitsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock regelhafte Begehungen in medizinischen Einrichtungen durch. Die Rechtsgrundlagen für die infektionshygienische Überwachung findet sich in § 23 Infektionsschutzgesetz und in § 9 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern.

 Auf dieser Seite wird ihnen in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg- Vorpommerns Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.

 Wir werden unser Angebot stetig weiter ausbauen.

Hinweis: Die Seite befindet sich im Aufbau.

Stand: 05.04.2023

Hygiene in Arztpraxen

In jeder Arztpraxis müssen die Grundregeln der Hygiene eingehalten werden, um Patient:innen und Personal vor Infektionen zu schützen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stehen den Arztpraxen beratend zur Seite. Die Begehung erfolgt angemeldet und systematisch mittels Checklisten. Es wird vor allem auf folgende Gesichtspunkte geachtet:

  • organisatorische Voraussetzungen (Hygieneplan, Reinigungs- und Desinfektionsplan)
  • Händehygiene
  • Flächendesinfektion.

Stand: 05.04.2023

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