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Fortbildungstag für Unternehmen „Alkohol am Arbeitsplatz“ anlässlich der 26. Rostocker Aktionswoche gegen Suchtgefahren

Pressemitteilung vom 26.04.2019 - Bildung und Wissenschaft

Es ist eine gute Tradition jährlich auf Suchtgefahren in verschiedenen Konstellationen und Lebensbereichen hinzuweisen, sei es bei regionalen wie bundesweiten Aktionswochen oder in der täglichen Arbeit der verschiedensten Professionen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie des Landkreises Rostock.

Die Konsumierung von Alkohol ist nicht nur durch die Legalität und damit dem freien Erhalt einer der größten Problematiken bei Missbrauch, sondern auch durch die gesellschaftliche Akzeptanz ist der Alkoholkonsum in der Lebenswelt aller verankert. Dies beschränkt sich jedoch nicht nur auf den privaten Bereich, sondern kann auch in der Arbeitswelt zu einer problematischen Größe werden.

Im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung von 2018 wird dargestellt, dass Deutschland weltweit mit fast zehn Liter Reinalkohol pro Kopf zu den Hochkonsumländern zählt. Rund 9,5 Millionen Menschen trinken Alkohol in gesundheitsschädlichen Mengen und 1,77 Millionen Menschen haben eine Alkoholsucht entwickelt. Von den Beschäftigten sind fünf Prozent alkoholabhängig. Das hat natürlich Auswirkungen und Folgen, gesundheitlicher und natürlich auch volkswirtschaftlicher Natur: Arbeitsunfälle, Arbeitsausfälle, Frühberentung, Rehabilitation. Die direkten und indirekten Kosten belaufen sich auf ca. 40 Milliarden Euro.

Zur diesjährigen 26. Rostocker Aktionswoche gegen Suchtgefahren vom 20. bis 24. Mai wird unter dem bundesweiten Schwerpunktthema „Alkohol am Arbeitsplatz“ erneut ein vielfältiges Programm in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock von den verschiedensten Trägern der Suchthilfe – koordiniert durch die Arbeitsgruppe Sucht unter Federführung der Suchtprävention des Gesundheitsamtes – angeboten.

Das diesjährige Schwerpunktthema weist auf eine Problematik hin, die zumindest in Deutschland noch nicht wirklich erforscht und faktenbasiert ist. Was nicht heißt, es gäbe bei uns dieses Problem nicht oder wäre nur eine Randerscheinung. Die Suchtproblematik hat in ihrer Auswirkung im Leben der Betroffenen viele Gesichter: so auch dieses.

Diese Thematik steht am 22. Mai im Rathaus auf dem Fachtag „Alkohol am Arbeitsplatz - was kann, darf, sollte ein Arbeitgeber tun?" im Mittelpunkt. Dieser ist gleichermaßen interessant für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber, denn Unterstützungsleistungen sollten gut eingebettet sein und es gibt sie für beide Seiten. Der inhaltliche Veranstaltungsbogen ist breit gefächert und geht über „Alkohol in der Arbeitswelt“, „Suchtrelevante Verhaltensweisen bei Auszubildenden“, „Arbeitsrechtliche Aspekte“ bis zur „Motivierenden Gesprächsführung am Arbeitsplatz“.


Für den Fachtag bestehen derzeit freie Kapazitäten. Seitens der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern werden sieben Fortbildungspunkte vergeben. Das detaillierte Programm mit allen Veranstaltungen sind im Internet unter www.rostock.de/suchtpraevention zu finden.

Dr. Antje Wrociszewski
Sucht- und Psychiatriekoordinatorin