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Lebenslage 2. Meldepflicht


Folgende Leistungen wurden zum Thema 2. Meldepflicht gefunden:


  • Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen. 

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  • Amtliche Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung. 

    Zur Dienstleistung

  • Änderung der Hauptwohnung melden

    Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen. 

    Zur Dienstleistung

  • Anmeldung in einer anderen Gemeinde

    Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Zur Dienstleistung

  • Hauptwohnung abmelden

    Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden. Nicht abmelden müssen Sie sich dagegen, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. In diesem Fall genügt es, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Zur Dienstleistung

  • Kanalstörung melden

    Im Abwassernetz wird zwischen Schmutzwasser- und Regenwasserkanälen unterschieden. In einigen Ortschaften wird Schmutz- und Regenwasserwasser über einen gemeinsamen... Zur Dienstleistung

  • Nebenwohnung abmelden

    Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. Zur Dienstleistung

  • Ummeldung innerhalb der Gemeinde

    Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen. Zur Dienstleistung

  • Wilden Müll melden

    Wilder Müll wird achtlos, oftmals auch vorsätzlich, in der freien Natur entsorgt. Dieser Müll kann durch seine Art bzw. Zusammensetzung zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder sogar der Luft führen.

    Zur Dienstleistung

  • Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden

    Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.

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  • Wohnsitz für Binnenschiffer und Seeleute abmelden

    Wer auf einem Binnenschiff wohnt und aus dieser Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich abzumelden. Der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, hat den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes abzumelden.

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  • Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden. 

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  • Wohnung anmelden

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

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  • Zweitwohnungssteuer bezahlen

    Die Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in... Zur Dienstleistung