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Lebenslage 5. Pflegeversicherung


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Folgende Leistungen wurden zum Thema 5. Pflegeversicherung gefunden:


  • Besondere Wohnformen und Leistungen der Pflege

    Die ehemaligen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe heißen seit dem 1. Januar 2020 besondere Wohnformen.

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  • Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Kostenübernahme

    Wenn Angehörige, die sonst immer pflegen, verhindert sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege.

    Zur Dienstleistung

  • Hilfe zur Pflege beantragen

    Mithilfe dieses Antrags können Sie Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Kombination von Geld- und Sachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte

    Ein Pflegedienst kann pflegende Angehörige unterstützen.

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  • Kurzzeitpflege für gesetzlich Pflegeversicherte

    Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, besteht die Möglichkeit, sie für eine kurze Zeit stationär in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen.

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  • Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Menschen mit Behinderung in vollstationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen

    Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.

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  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit

    Nach Eintritt eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die erforderliche medizinische Rehabilitation.

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  • Nachtpflege für gesetzlich Krankenversicherte

    Pflegebedürftige, die grundsätzlich zu Hause gepflegt werden, können nachts in einer Einrichtung versorgt werden.

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  • Pflegegeld der Pflegeversicherung

    Pflegebedürftige, die von Angehörigen gepflegt werden oder ihre Pflege privat organisieren, erhalten Pflegegeld.

    Zur Dienstleistung

  • Pflegehilfsmittel Bewilligung

    Wenn Sie zu Hause privat gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Möglicherweise auch auf technische Pflegehilfsmittel und/oder auf einen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.

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  • Zinsloses Darlehen für den Zeitraum, in dem die Arbeitszeit reduziert oder komplett ausgesetzt wird, um nahe Angehörige zu pflegen

    Sie haben für die Zeit, in der Sie nahe Angehörige pflegen, Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Das Darlehen: soll helfen, den Verdienstausfall abzufedern, der Ihnen durch... Zur Dienstleistung