Lebenslage 1. Vor der Geburt
Wählen Sie einen der Themenbereiche aus.
- Entbindungsmöglichkeiten
- Meldung an den Arbeitgeber
- Mutterpass
- Mutterschutz
- Schwangerschaftsberatung
Folgende Leistungen wurden zum Thema 1. Vor der Geburt gefunden:
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Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau melden
Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.
Zur Dienstleistung -
Familienhebammen
Die kostenfreie Unterstützung durch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Familienhebammen richtet sich an Familien, die sich in einer besonderen Lebenslage befinden.
Zur Dienstleistung -
Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz Beantragung
Das Land fördert Personal- und Sachkosten für die Sicherstellung einer ergebnisoffenen Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz.
Zur Dienstleistung -
Gesundheitshilfe
Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.
Zur Dienstleistung -
Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
Zur Dienstleistung -
Namensgebung
Bei der Namensgebung ist zwischen Vor- und Familienname (Nachname) zu unterscheiden. Den Vornamen für Ihr Kind können Sie weitgehend selbst bestimmen. Nicht erlaubt sind... Zur Dienstleistung
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Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung
Allgemeine Schwangerschaftsberatung nach Abschnitt 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes: Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütun... Zur Dienstleistung
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Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für in der Schwangerschaft notwendigen Früherkennungsuntersuchungen und Tests.
Zur Dienstleistung -
Vaterschaft: Anerkennungserklärung beurkunden lassen
Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und Notariaten öffentlich beurkundet werden.
Zur Dienstleistung