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Lebenslage Prostitutionsgewerbe


Folgende Leistungen wurden zum Thema Prostitutionsgewerbe gefunden:


  • Im Prostitutionsgewerbe tätige Personen anmelden

    Sie möchten als Betreiber eines Prostitutionsgewerbes Personen im Bereich Betriebsleitung und Betriebsaufsicht einsetzen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden, wenn Sie eine Erlaubnis nach § 12 ProstSchG haben und die Behörde Ihnen aufgegeben hat, dies zu melden.

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  • Prostitutionsfahrzeug: Aufstellung anzeigen

    Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug auf- bzw. bereitstellen? Dann müssen Sie dies zusätzlich zu Ihrer bestehenden Erlaubnis nach § 12 ProstSchG der zuständigen Behörde anzeigen.

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  • Prostitutionsgewerbe: Änderungen anzeigen

    Als Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde anzeigen.

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  • Prostitutionsgewerbe: Beendigung der Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe anzeigen

    Wenn die Stellvertretung des Betriebes eines Prostitutionsgewerbes nicht mehr durch die in der Stellvertretungserlaubnis benannte Person ausgeführt wird, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.

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  • Prostitutionsgewerbe: Erlaubnis beantragen

    Sie möchten ein Prostitutionsgewerbe (Prostitutionsstätte, Prostitutionsvermittlung, Prostitutionsfahrzeug oder Prostitutionsveranstaltung) betreiben? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.

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  • Prostitutionsgewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie als Betrieb eine Stellvertretungserlaubnis.

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  • Prostitutionsgewerbe: Verlängerung der Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie über eine befristete Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

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  • Prostitutionsgewerbe: Verlängerung der Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen

    Wenn Sie über eine befristete Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

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  • Prostitutionstätigkeit: erstmalig anmelden

    Wer in Deutschland beabsichtigt, in der Prostitution tätig zu werden, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden.

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  • Prostitutionstätigkeit: Verlängerung anmelden

    Wird die Tätigkeit in der Prostitution nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, so ist die Anmeldebescheinigung zu verlängern.

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  • Prostitutionstätigkeit: Zur gesundheitlichen Beratung anmelden

    Für die Ausübung der Prostitution ist die Wahrnehmung einer gesundheitlichen Beratung erforderlich.

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  • Prostitutionsveranstaltung anzeigen

    Sie möchten eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen? Dann müssen Sie dies zusätzlich zu ihrer bestehenden Erlaubnis nach § 12 ProstSchG der zuständigen Behörde anzeigen.

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