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Lebenslage Prostitutionsgewerbe


Folgende Leistungen wurden zum Thema Prostitutionsgewerbe gefunden:


  • Im Prostitutionsgewerbe tätige Personen anmelden

    Sie möchten als Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes Personen im Bereich, Betriebsleitung und Betriebsaufsicht, zur Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung, Einlasskontrolle oder Bewachung einsetzen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden.

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  • Prostitutionsfahrzeug: Aufstellung anzeigen

    Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug auf- bzw. bereitstellen? Dann müssen Sie dies zusätzlich zu Ihrer bestehenden Erlaubnis nach § 12 ProstSchG der zuständigen Behörde anzeigen.

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  • Prostitutionsgewerbe: Änderungen anzeigen

    Als Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde anzeigen.

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  • Prostitutionsgewerbe: Erlaubnis beantragen

    Sie möchten ein Prostitutionsgewerbe (Prostitutionsstätte, Prostitutionsvermittlung, Prostitutionsfahrzeug oder Prostitutionsveranstaltung) betreiben? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.

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  • Prostitutionsgewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betreiben lassen wollen, benötigen Sie als Betreiber eine Stellvertretungserlaubnis.

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  • Prostitutionstätigkeit: erstmalig anmelden

    Wer in Deutschland beabsichtigt, in der Prostitution tätig zu werden, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden.

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  • Prostitutionstätigkeit: Verlängerung anmelden

    Wird die Tätigkeit in der Prostitution nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, so ist die Anmeldebescheinigung zu verlängern.

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  • Prostitutionstätigkeit: Zur gesundheitlichen Beratung anmelden

    Für die Ausübung der Prostitution ist die Wahrnehmung einer gesundheitlichen Beratung erforderlich.

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  • Prostitutionsveranstaltung anzeigen

    Sie möchten eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen? Dann müssen Sie dies zusätzlich zu ihrer bestehenden Erlaubnis nach § 12 ProstSchG der zuständigen Behörde anzeigen.

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