Teile von Rostock sind jetzt Geflügelpest-Sperrbezirk bzw. Beobachtungsgebiet
Pressemitteilung vom
In einem Hausgeflügelbestand in Roggentin (Landkreis Rostock) wurde jetzt hochpathogenes Aviäres lnfluenzavirus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen. Um den Ausbruchsbetrieb wurden ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Aufgrund der Lage des Ausbruchsbetriebes werden auch Teile des Stadtgebietes von Rostock als Restriktionszonen festgelegt. Das regelt eine Allgemeinverfügung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.
Als Geflügelpest-Sperrbezirk wird folgender Bereich festgelegt: Brinckmannsdorf (Alt Bartelsdorf, Riekdahl, Weißes Kreuz, Waldeslust und Kassebohm) im Westen begrenzt vom Ufer der Warnow; im Norden begrenzt durch die Rövershäger Chaussee bis zum Autobahnkreuz Rostock-Ost; im Osten und im Süden bis zur Stadtgrenze.
Im Sperrbezirk haben Halter von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) unverzüglich die Anzahl des gehaltenen Geflügels unter Angabe der Nutzungsart und ihres Standortes und des verendeten Geflügels sowie jede Änderung (weitere Verendungen) dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen. Neben der Aufstallung sind besondere Hygienemaßnahmen durchzusetzen sowie umfangreiche Transportbeschränkungen zu beachten.
Mehrere Ortsteile sind als Geflügelpest-Beobachtungsgebiet festgelegt. Dazu zählen Evershagen (Evershagen-Süd und Schutow; im Westen begrenzt durch die B103 und Messestraße), Schmarl (südlich der B105), Reutershagen, Hansaviertel, Gartenstadt / Stadtweide, Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Südstadt, Biestow, Stadtmitte, Dierkow-Neu, Dierkow-Ost, Dierkow-West, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen und Peez.
Auch im Beobachtungsgebiet gelten besondere Anzeigepflichten und Maßnahmen, die in der Allgemeinverfügung detailliert beschreiben sind.
Die bereits seit dem 23. Februar 2021 geltende Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel im gesamten Rostocker Stadtgebiet gilt weiterhin. Durch die Maßnahmen sollen Ansteckungen von Geflügel mit dem Influenzavirus vom Subtyp H5 durch Wildvögel verhindert werden.
Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Rostock Geflügel halten und ihrer Anzeigepflicht bisher nicht nachgekommen sind, haben sich unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Tel. 0381 381-8601 zu melden. Ausnahmegenehmigungen sind schriftlich bei der Behörde zu beantragen.