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Haushaltsplanentwurf 2024/2025

Der Haushaltsplanentwurf 2024/2025 wird der Bürgerschaft am 16.01.2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die beteiligten Fachausschüsse und Ortsbeiräte werden sich in den kommenden Monaten über die Beschlussvorlage beraten. Die Vorlage sowie die Beratungsfolge sind der Beschlussnummer 2023/BV/4686 (siehe Link unten) zu entnehmen.

Änderungen, die sich aus den Beratungen oder im Laufe der Zeit aus neuen Erkenntnissen der Verwaltung ergeben werden, können zu Anpassungen des vorliegenden Planentwurfes führen. Diese werden, nach Beschluss der Bürgerschaft, in einen endgültigen Haushaltsplan 2024/2025 einfließen, welcher zur rechtsaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung übergeben wird.

Der Entwurf zeigt in der Verwaltungstätigkeit  keinen jahresbezogene Haushaltsausgleich für die Jahre 2024/2025. Das hat zur Folge, dass die Leistungsfähigkeit in den Jahren 2024 und 2025 als „dauerhaft eingeschränkt“ eingestuft wird (Auswertung RUBIKON = allgemeines Bewertungssystem zur Beurteilung und Nachweis der Leistungsfähigkeit einer Kommune).

Unter Verwendung der positiven Ergebnis- und Finanzvorträge der Vorjahre  (unter Beachtung der voraussichtlichen Ergebnisses zum Ende des Jahres 2023 mit Stand Juli 2023) kann der Ergebnishaushalt mit einem Jahresergebnis von  -45,1 Mio. EUR in 2024 und -29,6 Mio. EUR in 2025 und auch der Finanzhaushalt mit einem Jahresergebnis 2024 von - 27,4 Mio. EUR und 2025 von -33,4 Mio. EUR ausgeglichen werden. Die Pflicht zur Haushaltssicherung ist damit nicht gegeben. Jedoch ist bereits mittelfristig (bis zum Jahr 2027) abzusehen, dass ein vollständiger Verbrauch der Vorträge zu erwarten ist.

Die Ansätze in der Investitionstätigkeit bleiben auf einem konstant hohen Niveau. Die Eigen- und Fördermittel decken die Gesamtbedarfe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wie auch in Vorjahren nicht, so dass die Notwendigkeit zur Finanzierung durch investive Kredite besteht. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme beläuft sich auf 84,4 Mio. EUR in 2024 und 85,0 Mio. EUR in 2025. Diese bedürfen einer Genehmigung durch die Rechtsaufsichtbehörde der Stadt, dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung.

Weitere wichtige und ausführliche Informationen zum Haushaltsplanentwurf können Sie den nachfolgenden Anlagen, insbesondere dem Vorbericht im Band I Nr. E, entnehmen. Nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erfolgt die öffentliche Bekanntmachung im Internet unter „Öffentliche Bekanntmachungen“. Bis zur Veröffentlichung wird der Haushalt 2024 den haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 49 KV M V unterliegen.

 

Haushaltsplan 2022/2023

der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
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