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Sommerstraße "Am Brink"

Das Projekt Sommerstraße "Am Brink" wurde wiederkehrend in den Jahren 2021 bis 2023 über die Sommermonate im Rahmen von Verkehrsversuchen umgesetzt. Ziel des Vorhabens war es, dem saisonal bedingt erhöhten Fuß- und Radverkehrsaufkommen Rechnung zu tragen und die Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden durch verkehrsberuhigende Maßnahmen zu erhöhen.

Ziele der Sommerstraße

  • höhere Aufenthaltsqualität
  • mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger
  • attraktive Gestaltung des öffentlichen Raums
  • weniger Nutzungskonflikte

Im Rahmen der drei Erprobungszeiträume wurde das verkehrsorganisatorische Konzept stetig angepasst und verbessert. Ziel war es, eine tragfähgige Lösung gemeinsam mit den in und um den Projektbereich arbeiten und lebenden Einwohner*innen und Gewerbetreibenden zu erarbeiten. Wurde im ersten Erprobungszeitraum Sommer 2021 die Fußgängerzone noch im gesamten Straßenraum zwischen der Wismarschen Straße und der Leonhardstraße 21a und ledglich durch einen Poller am nordwestlichen Eingangsbereich abgesichert, verkleinerte man in den Jahren 2022 und 2023 die Fußgängerzone auf einen Kernbereich zwischen Leonhardstraße 25 und 21a und richtete zwischen der Wismarschen Straße und der Leonhardstraße 25 einen verkehrsberuhigten Bereich ein. Dies ermöglichte einerseits Anlieger- und Lieferverkehre und trug andererseits zu einer erhöhten Verkehrssicherheit innerhalb der Fußgängerzone bei, welche nun beidseitig werktags ab 11 Uhr durch Poller abgesichert wurde.

Wissenschaftliche Begleitstudien 2021 & 2022

Das Modellprojekt Sommerstraße Am Brink wurde wissenschaftlich vom Rostocker Institut für Sozialforschung und gesellschaftliche Praxis e.V. begleitet. Die Wissenschaftler:innen evaluierten im Auftrag des Amtes für Mobilität in den Jahren 2021 und 2022 das Stimmungsbild rund um die beiden temporären Verkehrsversuche. Dazu wurden qualitative und quantitative Befragungen der Anwohnenden, Passant:innen und Gewerbetreibenden durchgeführt. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitstudie sind in zwei umfangreichen Evaluationsberichten veröffentlicht und am 23.02.2022 sowie am 25.01.2023 auf der Sitzung des Ortsbeirates Kröpeliner-Tor-Vorstadt öffentlich präsentiert worden. Die Berichte, eine kurze Ergebnispräsentation sowie die Auswertung der Verwaltung finden Sie im Downloadbereich.

Fortsetzung des Projektes ab 2024

Nach Beendigung der Erprobungsphase im Jahr 2023 wurde auf Grundlage der vorliegenden Begleitstudien, der Auswertung der Umsetzungsvarianten und des Austauschs mit den Mitgliedern des lokalen Ortsbeirates KTV verwaltungsintern über eine mögliche jährlich wiederkehrende Umsetzung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen diskutiert. Sowohl Verwaltung als auch Ortsbeirat streben eine Fortsetzung der Sommerstraße an. Hierbei wird ein zweistufiges Vorgehen angestrebt. Zunächst soll ab 2024 die Sommerstraße jährlich wiederkehrend saisonal über die Sommermonate eingerichtet werden. Dabei soll das 2023 erprobte verkehrsorganisatorische Konzept Anwendung finden. Die Verwaltung bereitet hierfür aktuell die Rechtsgrundlage vor. Zur Zeit erfolgt die erste Auslegung der Unterlagen per Öffentlicher Bekanntmachung. Diese kann hier eingesehen werden. Einwendungen können bis zum 8. Februar 2024 an das Tiefbauamt gerichtet werden.

In einem zweiten Schritt soll im Rahmen des Mobilitäts- und Verkehrskonzepts KTV, welches ab 2024 erarbeitet wird, die zukünftige (bauliche) Umgestaltung des Straßenraums Am Brink erarbeitet werden. Im Rahmen dessen werden die Funktionen und Nutzungsansprüche an den genannten öffentlichen Raum im Kontext des zukünftigen Verkehrsnetzes der KTV neu bewertet und eine Zukunftsperspektive aufgezeigt.

In der neu eingerichteten Fußgängerzone gelten folgende Verkehrsregeln:

  • Vorrang für Fußgängerinnen und Fußgänger
  • Zufahrt für Radfahrende ganztägig frei
  • Zufahrt bis zum Grundstück ganztätig frei
  • für alle Verkehrsteilnehmenden gilt Schrittgeschwindigkeit
  • Lieferverkehr ist von 7-11 Uhr zugelassen, zwei Ladezonen sind ganztägig vor der Adler Apotheke sowie am Platz "Am Brink", gegenüber den Hausnummern Am Brink 1-3 eingerichtet

Interessierte Bürgerinnen und Bürger als auch Gewerbetreibende können die Freiflächen nach Antragstellung & Genehmigung beim Amt für Mobilität nutzen. Bitte reichen Sie einen Antrag auf Sondernutzung mit einer Beschreibung der Nutzung per E-Mail an mobilitaet@rostock.de beim Fachbereich Verkehrsbehördliche Aufgaben ein. Weiterführende Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier.  Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung ggf. Gebühren anfallen.

Gewerbetreibende zahlen die genehmigten außengastronomischen Flächen eine Sondernutzungsgebühr.

Grundstückszufahrten sind jederzeit anfahrbar.

Ja. Während des Verkehrsversuchs erfolgt die Müllabfuhr wie gewohnt. Auch Rettungswege werden freigehalten.

Der Runde Tisch wurde als Gremium eingerichtet, um den Verkehrsversuch im ersten Umsetzungsjahr 2021 zu begleiten und im regelmäßigen Austausch mit den Akteur:innen vor Ort zu sein. Der Runde Tisch war paritätisch besetzt. Mitglieder waren Vertreter:innen der Anwohnenden, Gastronomen; Gewerbetreibenden, des Ortsbeirats, des Amtes für Mobilität sowie der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung. Dreiwöchig tagte der Runde Tisch und diskutierte den Stand der Umsetzung sowie notwendige Anpassungen und erarbeitet Prüfaufträge an die Stadtverwaltung. Die Protokolle der Sitzungen können unter Downloads eingesehen werden. Einige Mitglieder hatten das Gremium im Frühjahr 2022 verlassen.
Der Runde Tisch wurde im zweiten Umsetzungsjahr 2022 nicht wieder ins Leben gerufen. Nach mehreren Aufrufen konnten das Gremium leider nicht wieder besetzt werden.

Die 3. Erprobungsphase Sommerstraße 'Am Brink' endete am 01.10.2023. Es erfolgte der vollständig Rückbau der Verkehrsablage. Das bedeutet, dass die Beschilderung als Fußgängerzone entfernt wurde und  die alte Verkehrsführung Am Brink (Tempo 30) wieder eingerichtet ist. Die temporär installierten Poller wurden wieder demontiert. D.h. die dauerhafte Durchfahrt von Am Brink in Richtung Leonhardstraße/Niklotstraße ist wieder möglich. Alle Gestaltungs-/ und Verkehrssicherungselemente (Absperrbaken, mobile Fahrradständer, Begrünung etc.) werden ebenfalls aus dem Straßenraum entfernt.