Unterhalt und Beistandschaften
Kinder haben das Recht auf finanzielle Unterstützung durch beide Elternteile. Wenn Eltern getrennt leben, stellt sich oft die Frage der Unterhaltsregelung. Das Jugendamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet in diesem Bereich umfassende Unterstützung, sei es durch Beratung zu Unterhaltsansprüchen, die Beurkundung von Unterhaltsvereinbarungen oder die Einrichtung einer Beistandschaft.
Unterhaltsanspruch von Kindern
Jedes Kind hat Anspruch auf Unterhalt – entweder in Form von Betreuung und Erziehung durch den Elternteil, bei dem es lebt, oder als finanzielle Zahlung durch den anderen Elternteil. Das Jugendamt informiert über die rechtlichen Grundlagen des Kindesunterhalts, die Höhe des Unterhalts gemäß der Düsseldorfer Tabelle und mögliche Ansprüche auf Unterhaltsvorschuss, falls der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder unregelmäßig zahlt.
Beistandschaft – Unterstützung bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
Eltern, die nicht gemeinsam für ein Kind sorgen, können beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Der Beistand – eine Fachkraft des Jugendamtes – hilft bei der Feststellung der Vaterschaft und setzt Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil durch. Diese Unterstützung ist freiwillig, kostenlos und entlastet den betreuenden Elternteil, wenn Schwierigkeiten bei der Unterhaltsregelung auftreten.
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Beistandschaften
Zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt werden.
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Unterhaltsvorschuss
Wenn ein Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt, kann das Jugendamt Unterhaltsvorschuss gewähren.
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Beurkundungen
Arten der Beurkundungen können z.B. die Anerkennung der Vaterschaft sowie der Mutterschaft sein.
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Verzichtserklärung
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
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