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Parken von Freiberuflern und Gewerbetreibenden nur mit gültigen Ausnahmegenehmigungen in Bewohnerparkgebieten

Pressemitteilung vom 12.03.2021 - Wirtschaft und Verkehr

Ende Februar 2021 endete die Übergangsfrist der alten und neuen Ausnahmegenehmigungen zum Bewohnerparken in Rostock. Ab 1. März 2021 müssen die aktuell gültigen Ausnahmegenehmigungen im Kraftfahrzeug ausgelegt sein. Der Prozess der Bearbeitung der Ausnahmegenehmigungen für Freiberufler und Gewerbetreibende ist damit abgeschlossen.

Im Juni 2020 war ein neues digitales Formular und ein neuer restriktiverer Bewertungsmaßstab eingeführt worden, um gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen zu erhalten. Die damalige Vergabe von Parkkarten stand dem eigentlichen Zweck des Gesetzgebers entgegen, Bewohnerinnen und Bewohner zu bevorzugen. Rechtsgrundlage ist der Paragraph 46 der Straßenverkehrs-Ordnung StVO.

Eine vollständige digitale Beantragung ist in Vorbereitung und wird ab drittem Quartal eingeführt. Angepasst werden dann auch die Gebühren zu Erhalt der Ausnahmen. Hiervon nicht betroffen waren und sind die Parkkarten für Handwerksbetriebe und Pflegedienste.