Kommunale Suchtprävention
Gesetzliche Grundlage für die Suchtprävention
ist im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst - ÖGDG MV im § 21 ÖDGD M-V – Suchtberatung verankert
"Die Gesundheitsämter beraten Suchtkranke und von Sucht bedrohte sowie deren Angehörige."
Die Kommunale Suchtprävention ist Bestandteil des Kommunalen Präventionsrates (KPR).
Suchtprävention ist innerhalb der kommunalen Aufgaben eigenständiges Arbeitsfeld in der Suchthilfe.
Suchtprävention zielt darauf ab, gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Schäden vorzubeugen, die mit dem Gebrauch legaler und illegaler Suchtstoffe sowie den Folgen süchtigen Verhaltens verbunden sind. Suchtprävention ist eine Querschnittsaufgabe in Handlungsfeldern verschiedener Hilfesysteme und Fachbereiche. Die Koordination für Suchtprävention initiiert, koordiniert und vernetzt Maßnahmen und Aktivitäten zu den Themen der Suchtprävention.
Fokussiert werden folgende Aspekte:
- Zielsetzungen suchtpräventiver Arbeit
- Suchtmittelkonsum legaler oder illegaler Substanzen und problematische Verhaltensweisen zu vermeiden oder weitestgehend hinauszuzögern
- Früherkennung und-intervention bei riskanten Konsum- und Verhaltensmustern
- Missbrauch und Abhängigkeiten zu reduzieren
Die relevanten Zielgruppen systematisch in ihren Lebenswelten anzusprechen, ist besonders wirksam in Hinblick auf die gesundheitsförderliche Veränderung von Wissen, Einstellungen und Verhaltensweisen. Daher richtet sich die Suchtprävention des Gesundheitsamtes Rostock auf:
- Kinder und Jugendliche in Familie, Schule und Freizeit
- erwachsene Menschen im häuslichen Umfeld, über den Arbeitsplatz und im Freizeitbereich zu erreichen
- Multiplikatoren und Kooperationspartner für eine tragfähige Zusammenarbeit zu gewinnen
Ein Schwerpunkt der Koordination Suchtprävention ist es, Ansprechpartner für alle Institutionen und Dienste, die sich mit suchtkranken und suchtbelasteten Menschen befassen, für Jugendeinrichtungen, Schulen und soziale Angebotszentren zu sein. Die Koordination Suchtprävention plant, koordiniert und vermittelt Angebote im Spektrum von suchtspezifischen Präventionsangeboten. Der Koordinator für Suchtprävention vernetzt die Einrichtungen und sozialen Dienste, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen und setzt Impulse für suchtpräventive Angebote.
Die Koordination der Suchtprävention ist in verschiedenen Gremien vertreten mit dem Ziel, die Netzwerkstruktur und den damit verbundenen Angeboten gemeinsam abzustimmen und zu evaluieren um die Versorgung von Menschen mit Suchterkrankungen zu verbessern.
+++ Aktuelle Projekte und Fachtage finden Sie hier. +++
Die 30. Rostocker Aktionswoche Sucht findet vom 16. bis 20. September statt. Im Namen der AG Sucht am Gesundheitsamt sind Sie sehr herzlich eingeladen. Blättern Sie im Programmheft4.4 MB!
Dort finden Sie alle näheren Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und interessante Gespräche!
Die 19. Rostocker Film- und Kulturtage zur seelischen Gesundheit finden vom 7. bis 10. Oktober 2024 in der FRIEDA im Lichtspieltheater Wundervoll der Hanse- und Universitätsstadt Rostock statt. Im Namen der Psychosozialen Arbeitsgruppe am Gesundheitsamt sind Sie sehr herzlich eingeladen.
Bitte informieren Sie sich im Programmheft!6.4 MB
Dort finden Sie alle näheren Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und interessante Gespräche!
Gründe für den Alkoholkonsum
bei Jugendlichen
Gründe, weshalb Jugendliche Alkohol trinken, sind vielfältig
Ihr heranwachsendes Kind sollte über die Wirkungen und die körperlichen, sozialen und psychischen Risiken des Alkohols informiert sein. Es ist unumstritten, dass von den Jugendlichen der verantwortungsbewusste Umgang mit Alkohol erlernt werden muss. Die Eltern sind dabei auch für ihre heranwachsenden Kinder eine wichtige Orientierungshilfe und ein Vorbild – und natürlich ein wichtiger Gesprächspartner.
- Sie wollen erwachsen wirken.
- Sie wollen mit Gleichaltrigen mithalten.
- Sie haben Sorgen (Leistungsdruck in der Schule, familiäre Konflikte, fehlende Anerkennung) und wollen durch Alkohol ihre Befindlichkeit verbessern.
- Sie wollen Grenzen ausloten, wozu auch gehören kann, etwas Verbotenes auszuprobieren.
- Sie finden, dass sie von Alkohol bessere Laune bekommen und lockerer werden im Umgang mit anderen.
Was können Eltern tun?
Was können Eltern tun?
Was können Sie tun, um Ihr Kind vor den Gefahren des Alkohols zu schützen?
- Leben Sie Ihrem Kind einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor.
- Lassen Sie Ihr Kind die Gewissheit spüren, dass Sie ihm jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen und aktive Unterstützung geben werden. Bleiben Sie mit Ihrem Kind im Gespräch und nehmen Sie Wünsche, Ängste und Probleme ernst.
- Geben Sie Ihrem Kind Freiraum für neue Erfahrungen, damit es erkennen kann, dass es Probleme selbst zu meistern in der Lage ist. Auf diese Weise kann ihr Kind stolz auf die eigene Leistung sein und Selbstsicherheit entwickeln – eine gute Basis für ein positives Selbstwertgefühl - eine gute Basis, in kritischen Situationen „Nein“ sagen zu können, auch zum Alkohol.
- Überprüfen Sie Ihre Erwartungen an die schulischen Leistungen Ihres Kindes. Vertrauen Sie ihrem Kind und helfen Sie ihm, selbst Lösungen aus einer unbefriedigenden Situation zu finden.
- Denken Sie daran, dass Ihr Kind, mag es auch noch so erwachsen und unabhängig erscheinen, Ihre Unterstützung braucht. Es braucht Lob, und es braucht wohlmeinende, konstruktive Kritik.
- Wenn Sie bemerken, dass Ihr Kind mit alkoholischen Getränken zu experimentieren beginnt, dann reden Sie offen mit ihm darüber. Nichts ist schlimmer als ein Tabu. Offenheit und Nähe sind die besten Voraussetzungen dafür, auch in Krisenzeiten mit Ihrem Kind im Gespräch zu bleiben. Das ist besonders dann wichtig, wenn Ihr Kind regelmäßig Alkohol trinken sollte. Versuchen Sie die Gründe dafür herauszufinden und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen. Der Konsum von Alkohol für Jugendliche ist durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums geregelt (Jugendschutzgesetz).
Erste Hilfe bei Alkoholvergiftung
Erste Hilfe bei Alkoholvergiftung
Was ist zu tun?
Trau Dich und handle! Einer Alkoholvergiftung könnt ihr im Vorfeld begegnen, indem ihr Betrunkenen keinen weiteren Alkohol mehr gebt!
Begleitet Betrunkene nach Hause und übergebt sie an jemanden, der sich kümmert.
- Liegt eine Person am Boden, bitte ansprechen!
- Auch wenn sie ansprechbar ist, dabeibleiben! Bei einer Alkoholvergiftung kann Atemstillstand auch später eintreten.
- Wenn die Person bewusstlos ist, ruft 112 an und beginnt im Zweifelsfall mit Wiederbelebungsmaßnahmen.
Auf keinen Fall!
Viele glauben, mit alten Hausmitteln Betrunkene wieder ausnüchtern zu können …
- Koffeinhaltige Getränke haben keine ausnüchternde Wirkung.
- Bringt niemals einen Bewusstlosen zum Erbrechen, er kann an seinem Erbrochenen ersticken.
- Stellt ihn nicht unter eine kalte Dusche, es droht ein Kreislaufzusammenbruch.
- Einfach ausschlafen lassen kann gefährlich sein, da sich gefährliche Vergiftungserscheinungen auch später noch einstellen können.
Wichtige Telefonnummern:
Rettungsdienst: 112
Polizei: 110
Kinderschutzhotline. 0800 1414007
Mecklenburg-Vorpommern
Zahlen zum Alkoholkonsum
Zahlen zum Alkoholkonsum
Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen:
Der Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen hat in den letzten Jahren dramatische Ausmaße angenommen:
- 20 % der 12 bis 17‑jährigen praktizieren ein exzessives Rauschtrinken
- Einstieg in den Alkoholkonsum erfolgt häufig zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr
- 2007 wurden über 23.000 Kinder und Jugendliche mit Alkoholvergiftungen in Krankenhäuser eingeliefert, 2000 waren es noch 9.500 Kinder und Jugendliche
- Die Folgeschäden sind enorm: Sie reichen von gesundheitlichen Schäden bei den betroffenen Jugendlichen bis hin zu alkoholbedingten Gewalttaten, Vandalismus oder Trunkenheitsfahrten, die nicht selten zu Todesopfern führen.
Alkoholkonsum in Deutschland:
- 9,9 Liter reiner Alkohol pro Kopf der Bevölkerung (2007),
entspricht ca. 27g pro Tag oder z.B. ca. 145 Liter Bier im Jahr
In den letzten Jahren stagniert Alkoholkonsum auf hohem Niveau. - 73 714 Todesfälle durch Alkohol und Tabak
- 65.160 Gewalttaten unter Alkoholeinfluss (ein Drittel aller Gewalttaten)
- Volkswirtschaftliche Kosten: 24.2 Mrd. €
- Steuereinnahmen: 3.1 Mrd. €
- Preise für alkoholische Getränke sind relativ gesunken
- Werbungseinnahmen: 556 Mio. €
Alkoholkonsum in M-V:
Diese Schätzzahlen basieren auf Hochrechnungen und sind mit einer gewissen Vorsicht zu interpretieren:
- M-V liegt mit einem pro Kopf Verbrauch reinen Alkohols in Deutschland an der Spitze mit ca. 14 Litern pro Jahr
- ca. 34.000 Menschen in M-V sind alkoholabhängig
- 5,7 Prozent der Bevölkerung waren irgendwann in ihrem Leben bereits alkoholkrank
- 400 Kinder und Jugendliche mit Alkoholvergiftungen werden im Jahr in Kliniken eingeliefert, rund 500 lassen sich wegen Alkoholpro-blemen beraten.