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Lebenslage Renten- und Sozialversicherung


Folgende Leistungen wurden zum Thema Renten- und Sozialversicherung gefunden:


  • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute Zahlung

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  • Auszahlung der Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern

    Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

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  • Beschäftigte sofort zur Sozialversicherung melden (Sofortmeldung)

    Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie in bestimmten Branchen verpflichtet, Ihre Beschäftigten vor Antritt einer Beschäftigung bei der Sozialversicherung anzumelden.

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  • Eine Rentenauskunft anfordern

    Möchten Sie eine Auskunft über Ihre künftigen Rentenansprüche und Ihren Rentenbeginn haben, können Sie diese jederzeit formlos anfordern.

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  • Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung als ergänzende Leistung zum Saison-Kurzarbeitergeld beantragen

    Wenn Ihr Betrieb für Beschäftigte Saison-Kurzarbeitergeld erhält, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend für diese Beschäftigten die Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen.

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  • Erstattung von Beitragsaufwendungen Auszahlung

    Wenn Sie als Maßnahmeträger Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen durchführen, müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erstattet Ihnen auf Antrag die Sozialversicherungsbeiträge.

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  • Erwerbsminderungsrente beantragen

    Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten können, können Sie in vielen Fällen Erwerbsminderungsrente erhalten.

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  • Erziehungsrente beantragen

    Wenn Sie allein ein Kind erziehen, weil Ihre geschiedene Partnerin oder Ihr geschiedener Partner gestorben ist, können Sie Erziehungsrente erhalten.

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  • Halb- oder Vollwaisenrente beantragen

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  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen

    Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).

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  • Medizinische Reha auf Kosten der Rentenversicherung beantragen

    Sie können eine medizinische Reha von der Rentenversicherung erhalten, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist.

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  • Rente für Bergleute Zahlung

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  • Renteninformation

    Ab Ihrem 27. Geburtstag bekommen Sie jährlich eine Renteninformation von Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie insgesamt mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt haben. Sie können die Renteninformation auch jederzeit formlos anfordern.

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  • Rentenversicherungskonto Klärung

    Um zu prüfen, ob die Daten für Ihre spätere Rente vollständig und richtig sind, können Sie die Klärung Ihres Versicherungskontos bei der Rentenversicherung beantragen.

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  • Sozialversicherungsausweis Ausstellung

    Sie können einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen, wenn Sie ihn verloren haben, er beschädigt wurde oder nicht mehr lesbar ist.

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  • Witwenrente oder Witwerrente beantragen

    Wenn Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner oder Ihre -partnerin stirbt, können Sie in vielen Fällen eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.

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  • Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes: Anmeldung

    Ein Betrieb mit Sitz in Deutschland ist dann berechtigt und verpflichtet, an Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teilzunehmen, wenn arbeitszeitlich überwiegend bauliche Leistungen im Sinne der für allgemeinverbindlich erklärten Bau-Tarifverträge ausgeführt werden.

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  • Zusatzversorgungskasse für das Gerüstbauer-, Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk: Anmeldung

    Für die Arbeitgeber sind Pflichtmitgliedschaften zu Zusatzversorgungskassen tariflich vereinbart und wurden im für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag festgelegt.

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