Lebenslage Arbeitsschutz: Gefährliche Stoffe
Folgende Leistungen wurden zum Thema Arbeitsschutz: Gefährliche Stoffe gefunden:
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Begasung: Befähigungsschein beantragen
Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
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Begasung: Erlaubnis beantragen
Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.
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Begasung anzeigen
Wenn Sie eine Begasungstätigkeit durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
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Explosionsgefährliche Stoffe: Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
Wenn Sie mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder mit diesen handeln möchten, benötigen Sie einen Befähigungsschein. Näheres erfahren Sie hier.
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Explosionsgefährliche Stoffe: Befreiung von der Erlaubnispflicht zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr beantragen
Wenn Sie im gewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder verkehren wollen und für die selbigen Tatbestände bereits eine Erlaubnis nach § 21 Waffengesetz... Zur Dienstleistung
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Explosionsgefährliche Stoffe: Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr beantragen
Sie möchten gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese verbringen (transportieren)? Dann benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis von der örtlichen Sprengstoffbehörde.
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Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die gewerbsmäßige Nutzung beantragen
Sie möchten explosionsgefährliche Stoffe gewerbsmäßig aufbewahren? Dann können Sie für die Errichtung, den Betrieb oder wesentliche Änderungen des Lagers eine Lagergenehmigung für explosionsgefährliche Stoffe beantragen.
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Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die nicht gewerbsmäßige Nutzung beantragen
Grundsätzlich ist für die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz notwendig.
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Explosionsgefährliche Stoffe: Sprengung anzeigen
Die Person, die für eine Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen verantwortlich ist, hat die Sprengung der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Sie muss Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz sein.
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Explosionsgefährliche Stoffe: Umgang und Verkehr anzeigen
Der beabsichtigte Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1 und F2 ist der zuständigen Behörde mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Wenn jährlich wiederkehrend pyrotechnische Gegenstände verkauft werden, reicht die einmalige Anzeige aus.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung für den gewerblichen Bereich beantragen
Sie wollen an einem Fachkundelehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen? Dann benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1.... Zur Dienstleistung
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Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung für den nichtgewerblichen Bereich beantragen
Wenn Sie eine Erlaubnis nach § 27 SprenG wollen, benötigen Sie die entsprechende Fachkunde. Diese wird i.d.R. in einem staatlich anerkannten Lehrgang vermittelt. Um zu diesem Lehrgang zugelassen zu werden, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
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Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung bzw. Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.
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