Lebenslage Sonstige Bescheinigungen und Sachkundenachweise
Folgende Leistungen wurden zum Thema Sonstige Bescheinigungen und Sachkundenachweise gefunden:
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Begasung: Befähigungsschein beantragen
Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
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Betäuben oder Töten von Wirbeltieren: Sachkundenachweis beantragen
Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.
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Explosionsgefährliche Stoffe: Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
Wenn Sie mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder mit diesen handeln möchten, benötigen Sie einen Befähigungsschein. Näheres erfahren Sie hier.
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Freiverkaufszertifikate für aktive Medizinprodukte beantragen
Hersteller von aktiven Medizinprodukten können ein Freiverkaufszertifikat beantragen. Das Freiverkaufszertifikat bestätigt, dass der Hersteller seine eingetragene Niederlassung in Deutschland hat und innerhalb der Union mit dem betreffenden Produkt gehandelt werden kann.
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Freiverkaufszertifikate für nicht-aktive Medizinprodukte beantragen
Hersteller von nicht aktiven Medizinprodukten können ein Freiverkaufszertifikat beantragen. Das Freiverkaufszertifikat bestätigt, dass der Hersteller seine eingetragene Niederlassung in Deutschland hat und innerhalb der Union mit dem betreffenden Produkt gehandelt werden kann.
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Freiverkaufszertifikat für aktive In-vitro-Diagnostika beantragen
Hersteller von In-vitro-Diagnostika können Freiverkaufszertifikat beantragen. Freiverkaufszertifikat bestätigt, dass der Hersteller oder Bevollmächtigte seine eingetragene Niederlassung in Deutschland hat und innerhalb der Union mit dem betreffenden Produkt gehandelt werden kann.
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Freiverkaufszertifikat für nicht-aktive In-vitro-Diagnostika beantragen
Hersteller von In-vitro-Diagnostika können die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikates für Exportzwecke beantragen. Das Freiverkaufszertifikat bestätigt, dass der Hersteller seine Niederlassung in Deutschland hat und innerhalb der Union mit dem Produkt gehandelt werden kann.
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Freiverkaufszertifikat von Medizinprodukten für Exportzwecke beantragen
Auf Antrag eines Herstellers oder Bevollmächtigten stellt die zuständige Behörde für die Ausfuhr eine Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit des Medizinproduktes in Deutschland... Zur Dienstleistung
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Pflanzenschutzmittel: Sachkundenachweis für deren Abgabe beantragen
Eine Person benötigt einen Sachkundenachweis, wenn sie Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen will.
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Sachkundebescheinigung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen
Die IHKs und HWKs bescheinigen die Sachkunde für Tätigkeiten an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen wie Kälte- und Klimaanlagen.
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Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren: Sachkundenachweis beantragen
Wenn Sie beruflich Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.
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Tiertransporte: Befähigungsnachweis beantragen
Für die Durchführung von Tiertransporten sind insbesondere die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport (EU-Tierschutztransportverordnung... Zur Dienstleistung
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Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung für den gewerblichen Bereich beantragen
Sie wollen an einem Fachkundelehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen? Dann benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1.... Zur Dienstleistung
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Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen
Als Teil des Erlaubnisverfahrens zum gewerbsmäßigen Waffenhandel müssen Sie die entsprechende Fachkunde nachweisen. Dafür legen Sie eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
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Zur Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel anmelden
Der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken darf gemäß § 50 des Arzneimittelgesetzes (AMG) nur betrieben werden, wenn das Unternehmen oder eine beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt.
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