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Guter Start in die Gartensaison - Abwasserentsorgung in Kleingartenanlagen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Pressemitteilung vom 04.03.2020 - Umwelt und Gesellschaft

Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen kehrt auch wieder Leben in die Rostocker Kleingartenanlagen ein. Jetzt gilt es, wichtige Fragen der Gartengestaltung zu klären. Der richtige Zeitpunkt für das Anpflanzen muss gewählt werden, der Garten ist von altem Laub und abgestorbenen Stauden zu befreien, die Beete sind herzurichten und eventuell ist ein Gehölzschnitt fällig. Tipps und Tricks verraten hier natürlich oft die erfahrenen Gartennachbarn. Aber auch die Vereinsvorstände und Fachberater stehen gern beratend zur Seite. 

Ein wichtiges Thema beim Start in die neue Saison ist auch die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung. Viele Gärten werden abwasserfrei bewirtschaftet. Für die Notdurft wird eine Komposttoilette genutzt. Sobald aber Abwassererzeuger wie Spültoiletten und Waschbecken vorhanden sind, ist das Abwasser in dichten, abflusslosen Sammelgruben aufzufangen. Die Dichtheit der Abwassersammelgruben ist der unteren Wasserbehörde der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nachzuweisen. Zu beachten sind hier die unterschiedlichen Fristen der wiederkehrenden Dichtheitsprüfungen. 

Gemäß der „wasserrechtlichen Allgemeinverfügung zur Untersagung von Abwassereinleitungen in Gewässer aus unzureichenden Abwasseranlagen auf gärtnerisch genutzten Grundstücken und auf Erholungsgrundstücken" vom 17. November 2010 war der Betrieb von undichten Abwassersammelgruben zum 31. Dezember 2013 einzustellen. Nach der Abdichtung dieser alten Gruben und erfolgreicher Dichtheitsprüfung konnten diese wieder in Betrieb genommen werden. Der Dichtheitsprüfer legt den Zeitpunkt für die nächste Prüfung jeweils in den Protokollen der Prüfung fest. In der Trinkwasserschutzzone II muss diese mindestens alle fünf Jahre stattfinden. In der Trinkwasserschutzzone III und im übrigen Stadtgebiet hat sie mindestens alle zehn Jahre zu erfolgen. 

Im Zuge der wasserrechtlichen Allgemeinverfügung haben sich viele Gärtnerinnen und Gärtner für einen neuen Abwassersammeltank entschieden. Diese speziell für Abwasser zugelassenen Tanks sind in der Trinkwasserschutzzone II direkt nach dem Einbau und dann alle fünf Jahre einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen. In der Trinkwasserschutzzone III ist die Prüfung alle zehn Jahre und im übrigen Stadtgebiet alle 20 Jahre notwendig. 

Mit dem Start der Gartensaison führt die untere Wasserbehörde wieder vermehrt Vorort-Kontrollen zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung in den Kleingärten durch. Die Gartenfreunde sollten daher ihre Unterlagen überprüfen und sich rechtzeitig um einen Termin bei einem zertifizierten Dichtheitsprüfer kümmern. Mitglieder, die dem Verband der Gartenfreunde angehören, können sich zu den Details und dem Ablauf der Dichtheitsprüfung unter www.gartenfreunde-hro.de/abwasser informieren. 

Die untere Wasserbehörde empfiehlt, bei der Übernahme eines Gartens auch auf die Unterlagen zu den Dichtheitsprüfungen und der Abwasserabfuhr zu achten. 

Wer untätig bleibt und der wasserrechtlichen Allgemeinverfügung zuwiderhandelt, riskiert ein Bußgeld. Außerdem liegt eine Straftat vor, wenn unbefugt Abwasser in ein Gewässer - dazu gehört auch das Grundwasser - eingeleitet wird. Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. 

Bestehen Fragen oder Unsicherheiten zur jeweiligen Abwassersituation in einem Garten, dann können sich Gartenfreunde sehr gern an die Mitarbeiterin der unteren Wasserbehörde, Madlen Eichner, wenden. Sie steht telefonisch unter der Nummer 0381 381-7332, per Mail unter madlen.eichner@rostock.de oder auch gern persönlich während der Besucherzeiten am Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags von 13:30 bis 18 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 16 Uhr am Holbeinplatz 14 im Haus des Bauens und der Umwelt zur Verfügung.