Lebenslage Erschließung und Infrastruktur
Folgende Leistungen wurden zum Thema Erschließung und Infrastruktur gefunden:
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Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
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Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Trinkwasserversorgung beantragen
Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, auf dem Trinkwasser benötigt wird, müssen Sie das Grundstück an die Versorgungseinrichtung der zuständigen Kommune (Gemeinde oder Zweckverband) anschließen lassen. Dies ist mit Kosten verbunden.
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Entfernung von Verkehrszeichen vorschlagen
Fällt Ihnen ein Verkehrsschild auf, das Sie für überflüssig halten? Dann können Sie dessen Entfernung vorschlagen.
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Erschließungsbeitrag zahlen
Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
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Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
Sie haben das Recht, in einen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.
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Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen.
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Gehwegschaden melden
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden. Bei Unfallgefahr... Zur Dienstleistung
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Gemeinsamer Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
Als Privatperson oder Unternehmen können Sie sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Aufstellung oder Änderung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans beteiligen.
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Hausnummer - Festsetzung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung... Zur Dienstleistung
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Sanierungsgenehmigung
Damit die für das festgesetzte Sanierungsgebiet angestrebten städtebaulichen Ziele zur Behebung oder Abminderung städtebaulicher Missstände von der Gemeinde auch erreicht werden... Zur Dienstleistung
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Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten... Zur Dienstleistung
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Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Sollten Schäden an der Beleuchtung der Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen... Zur Dienstleistung
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Straßenreinigung
Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit bzw. Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen. Die Straßenreinigung für... Zur Dienstleistung
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Straßenschaden - Beseitigung an Bundes-,Landes- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)
Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti …) auf den Verkehrsflächen der Stad... Zur Dienstleistung
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Straßenschaden - Beseitigung an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie straßenbegleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)
Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti …) auf den Verkehrsflächen der Stad... Zur Dienstleistung
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Straßenschäden melden
Melden Sie Straßenschäden auf den Verkehrsflächen der Stadt oder Gemeinde der zuständigen Behörde..
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Telekommunikationslinien: Zustimmung zur Verlegung oder Änderung beantragen
Als Eigentümer oder Betreiber einer Telekommunikationslinie benötigen Sie für die Verlegung oder Änderung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ist das Grundstück ein öffentlicher Verkehrsweg, stellen Sie den Antrag beim zuständigen Wegebaulastträger.
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