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Lebenslage Steuern


Folgende Leistungen wurden zum Thema Steuern gefunden:


  • Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt

    Durch den Kirchenaustritt entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer. Das Verfahren hierfür ist weitgehend automatisiert.

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  • Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt

    Wenn Sie in eine Kirche eintreten oder wiedereintreten, sind Sie verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Das Verfahren hierfür ist weitgehend automatisiert.

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  • Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten

    Sind Sie Eigentümer von Grundbesitz (bzw. in den neuen Bundesländern Nutzer land- und forstwirtschaftlichen Vermögens), der nicht von der Grundsteuer befreit ist, wird das Finanzamt Ihnen gegenüber einen Grundsteuermessbescheid erlassen.

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  • Eigenständig berechnete Feuerschutzsteuer anmelden

    Wenn Sie als Versicherer Entgelte für Feuerversicherungen, Wohngebäude- oder Hausratversicherungen erhalten, müssen Sie die Feuerschutzsteuer selbst errechnen und beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anmelden.

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  • Einkommensteuer Festsetzung

    Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.

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  • Einkommensteuer für im Ausland lebende Erbringer von Leistungen einbehalten, anmelden und zahlen

    Wenn Sie Leistungen von im Ausland lebenden Leistungserbringern vergüten, müssen Sie unter bestimmten Umständen Einkommensteuer für diese einbehalten, anmelden und zahlen.

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  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Abruf für Arbeitgeber sperren oder freischalten

    Sie können durch Mitteilung an Ihr Finanzamt die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge) sperren lassen. Ihr Beschäftigungsbetrieb wird Ihren Arbeitslohn dann nach Steuerklasse VI besteuern. 
     

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  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Änderung beantragen

    Seit dem Jahr 2014 ist die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Der Arbeitgeber erhält die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)... Zur Dienstleistung

  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen

    Finanzamt kann Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellen, wenn Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nicht möglich ist.

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  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Nach Tod der Ehepartnerin, des Ehepartners, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners ändert sich langfristig die Steuerklasse; kurzfristig kann die Steuerklasse III beibehalten werden

    Wenn Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner verstirbt, werden Sie im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr in die Steuerklasse III eingereiht.

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  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Nebenarbeitsverhältnis mitteilen (Steuerklasse VI)

    Die Arbeitslöhne aus allen weiteren Beschäftigungsverhältnissen werden nach der Steuerklasse VI besteuert.

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  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Wechsel der Steuerklasse bei dauerndem Getrenntleben von Eheleuten sowie von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern beantragen

    Sie leben als Teil einer Ehe oder Lebenspartnerschaft dauernd getrennt? Dann sind ab dem Jahr nach der Trennung nicht mehr die ehegattenbezogenen Steuerklassenkombinationen möglich.

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  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Wechsel der Steuerklassen bei Heirat beantragen

    Sie wollen die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten? Dann können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen.

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  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Wechsel der Steuerklassen nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft beantragen

    Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.

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  • Freibeträge für Kind über 18 Jahren beantragen

    • Auch für ein über 18 Jahre altes Kind können Sie einen Kinderfreibetrag beantragen.
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  • Freibeträge für Kind unter 18 Jahren beantragen

    • Für ein unter 18 Jahre altes Kind können Sie einen Kinderfreibetrag beantragen.
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  • Grunderwerbsteuer zahlen

    Verwirklichen Sie einen Rechtsvorgang, der sich auf ein inländisches Grundstück bezieht, unterliegt dieser der Grunderwerbsteuer.

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  • Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

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  • Kapitalertragsteuer Befreiung

    Hier erfahren Sie, wie Sie einen Kapitalertragsteuerabzug vermeiden können.

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  • Lohnsteuer anmelden und bezahlen durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

    Sie behalten als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber von dem gezahlten Lohn die Lohnsteuer ein und führen, nach elektronischer Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung an das zuständige Finanzamt, die Lohnsteuer an dieses ab. 

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  • Pauschbetrag für Hinterbliebene beantragen

    Bei Hinterbliebenenbezügen können Sie einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag beantragen.

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  • Pauschbetrag für Pflegeperson beantragen

    Bei Pflegeleistungen können Sie einen Pflege-Pauschbetrag beantragen.

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  • Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen

    Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen drei mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Aus diesen können Sie frei wählen.

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