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Lebenslage Private Abfallentsorgung


Folgende Leistungen wurden zum Thema Private Abfallentsorgung gefunden:


  • Abfallgebühr bezahlen

    Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

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  • Bioabfälle: Abholung abmelden

    Wenn Sie bei Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Abholung Ihrer Bioabfälle angemeldet haben, können Sie die Abholung auch wieder abbestellen.

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  • Bioabfälle: Abholung anmelden

    Sie können die Abholung Ihrer Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

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  • Bioabfälle: Befreiung von der Überlassungspflicht beantragen

    Wenn bei Ihnen eine Pflicht zur Nutzung der Biotonne besteht, können Sie gegebenenfalls eine Befreiung von dieser Pflicht beantragen. Dies ist oftmals möglich, wenn Sie Ihre Bioabfälle auf Ihrem Grundstück ordnungsgemäß kompostieren können (Eigenkompostierung).

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  • Bioabfälle: zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

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  • Elektro- und Elektronik-Altgeräte: Abholung anmelden

    Sie können die Abholung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn zum Beispiel Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

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  • Garten- und Parkabfälle: zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Garten- und Parkabfällen (Grünschnitt / Bioabfälle) aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die Garten- und Parkabfälle können Sie in den jeweiligen Grünschnittsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

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  • Gefährliche Abfälle: zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

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  • Geräte-Altbatterien: beim Entsorgungsträger abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können Geräte-Altbatterien kostenlos in den jeweiligen Sammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

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  • Geräte-Altbatterien: bei Rücknahmestellen abgeben

    Sie können Geräte-Altbatterien kostenlos im Einzelhandel oder bei freiwilligen Rücknahmestellen zurückgeben.

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  • Glasabfälle: zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Altglas aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altglas in den jeweiligen Sammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

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  • Papierabfälle: Abholung anmelden

    Sie können die Abholung Ihrer Papierabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

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  • Papierabfälle: zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

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  • Restabfälle: Abholung anmelden

    Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

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  • Restabfälle zur Entsorgung abgeben

    Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

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  • Sperrmüll: Abholung anmelden

    Sie können die Abholung von Sperrmüll aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

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  • Sperrmüll: zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können Sperrmüll in den jeweiligen Wertstoffhöfen abgeben.

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  • Verpackungsabfälle: Abholung anmelden

    Die Entsorgung von Verpackungen ist Aufgabe der Dualen Systeme. Sie können die Abholung von Leichtverpackungen (Gelbe Tonne, Gelber Sack) aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn dies angeboten wird.

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  • Verpackungsabfälle: Rücknahme und Entsorgungspflicht

    Wenn Sie als Hersteller, Importeur oder Händler mit Ware befüllte Verpackungen an private Endverbraucher liefern und diese Verkaufsverpackungen erstmals in den Verkehr bringen, müssen  diese Verpackungen unter Angabe der Registrierungs-Nr. lizensiert sein.

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  • Verpackungsabfälle: zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Verpackungen ist Aufgabe der Dualen Systeme. Sie können Leichtverpackungen (Gelber Sack) in den jeweiligen Sammelstellen an Wertstoffsammelplätzen zur Entsorgung abgeben, sofern dies angeboten wird.

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  • Wertstoffe: zur Entsorgung abgeben

    Für die Entsorgung von Wertstoffen sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

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  • Wilden Müll melden

    Wilder Müll wird achtlos, oftmals auch vorsätzlich, in der freien Natur entsorgt. Dieser Müll kann durch seine Art bzw. Zusammensetzung zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder sogar der Luft führen.

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