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Lebenslage Sonstige Anzeigen und Meldungen


Folgende Leistungen wurden zum Thema Sonstige Anzeigen und Meldungen gefunden:


  • Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (gewerblich) anzeigen

    Das gewerbliche Abbrennen von diversen Feuerwerkskörpern muss ganzjährig vom Erlaubnisinhaber nach § 7 Sprengstoffgesetz, vom Befähigungsscheininhaber nach § 20 Sprengstoffgesetz sowie vom Inhaber einer nicht-gewerblichen Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz angezeigt werden.

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  • Bohrung oder geologische Untersuchung anzeigen

    Bohrungen und geologische Untersuchungen sowie Übermittlung sämtlicher Ergebnisse nach Geologiedatengesetz für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern können Sie in der Webapplikation „Bohranzeige Online / Geologische Untersuchung“ elektronisch anzeigen.

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  • Eichung von Messgeräten: Durchgeführte Instandsetzung melden

    Wenn Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die zuständige Behörde unverzüglich darüber informieren. Näheres erfahren Sie hier.

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  • Entsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für Ihren Entsorgungsnachweis das privilegierte Verfahren nutzen.

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  • Errichtung einer Erdwärmesonde anzeigen

    Wenn Sie eine Erdwärmesonde errichten wollen, dann brauchen Sie dafür eine Genehmigung. 

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  • Explosionsgefährliche Stoffe: Umgang und Verkehr anzeigen

    Der beabsichtigte Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1 und F2 ist der zuständigen Behörde mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Wenn jährlich wiederkehrend pyrotechnische Gegenstände verkauft werden, reicht die einmalige Anzeige aus.

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  • Handelsregister: Kommanditgesellschaft eintragen

    Gründen Sie eine Kommanditgesellschaft (KG), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die KG und ist... Zur Dienstleistung

  • Löschung des Ausbildungsvertrages aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die Industrie- und Handelskammer beantragen

    Als ausbildende Stelle müssen Sie jeden Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufs in das Berufsausbildungsverzeichnis eintragen und bei vorzeitiger Beendigung löschen lassen.

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  • Medizinprodukte: Gewerblichen Umgang anzeigen

    Wer als Verantwortlicher im Sinne von § 5 Satz 1 und 2 Medizinproduktegesetz (MPG) seinen Sitz in Deutschland hat und Medizinprodukte erstmalig in den Verkehr bringt, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit unter Angabe seiner Anschrift der zuständigen Behörde anzuzeigen.

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  • Tierische Nebenprodukte: Gewerblichen Umgang anzeigen

    Wenn Sie mit tierischen Nebenprodukten gewerbsmäßig umgehen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen. Näheres erfahren Sie hier.

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  • Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

    Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

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  • Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen

    Sie exportieren Waren und müssen bei der Wareneinfuhr den Ursprung Ihrer Ware nachweisen? Dann können Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer ein Ursprungszeugnis beantragen.

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  • Wein- und Traubenmostbestände melden

    Wenn Sie Wein oder Traubenmost gewerbsmäßig bearbeiten oder verarbeiten, lagern oder damit handeln, sind Sie verpflichtet, Ihre Wein- und Traubenmostbestände der zuständigen Landesstelle zu melden. Dies gilt nicht für Einzelhändler.

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  • Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

    Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.

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