Lebenslage Sonstige Anzeigen und Meldungen
Folgende Leistungen wurden zum Thema Sonstige Anzeigen und Meldungen gefunden:
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Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (gewerblich) anzeigen
Das gewerbliche Abbrennen von diversen Feuerwerkskörpern muss ganzjährig vom Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber der zuständigen Stelle angezeigt werden.
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Als Servicedienstleisterin oder Servicedienstleister im Rahmen der Geldwäscheaufsicht registrieren
Bestimmte Dienstleister, die für Dritte tätig werden, müssen sich bei der Aufsichtsbehörde registrieren.
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Bohrung oder geologische Untersuchung anzeigen
Bohrungen und geologische Untersuchungen sowie Übermittlung sämtlicher Ergebnisse nach Geologiedatengesetz für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern können Sie in der Webapplikation „Bohranzeige Online / Geologische Untersuchung“ elektronisch anzeigen.
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Eichung von Messgeräten: Durchgeführte Instandsetzung melden
Wenn Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die zuständige Behörde unverzüglich darüber informieren. Näheres erfahren Sie hier.
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Entsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für Ihren Entsorgungsnachweis das privilegierte Verfahren nutzen.
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Errichtung einer Erdwärmesonde anzeigen
Wenn Sie eine Erdwärmesonde errichten wollen, dann brauchen Sie dafür eine Genehmigung.
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Explosionsgefährliche Stoffe: Sprengung anzeigen
Die Person, die für eine Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen verantwortlich ist, hat die Sprengung der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Sie muss Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz sein.
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Explosionsgefährliche Stoffe: Umgang und Verkehr anzeigen
Der beabsichtigte Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1 und F2 ist der zuständigen Behörde mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Wenn jährlich wiederkehrend pyrotechnische Gegenstände verkauft werden, reicht die einmalige Anzeige aus.
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Geldwäscheprävention: Auskunft auf Verlangen der Behörde erteilen
Auf Verlangen der Aufsichtsbehörde müssen Sie unentgeltlich Auskunft über alle Geschäftsangelegenheiten und Transaktionen erteilen und Unterlagen vorlegen, die für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen von Bedeutung sind.
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Geldwäscheprävention: Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen melden
Sie sind Verpflichteter im Sinne des Geldwäschegesetzes und wollen geschäfts- und/oder kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen auf einen externen Dritten übertragen? Dann sind Sie zu einer entsprechenden Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde verpflichtet.
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Geldwäscheprävention: Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz melden (Whistleblower-System)
Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz (wie zum Beispiel: Steuerhinterziehung) haben, können Sie dies als Hinweis komplett anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.
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Geldwäscheprävention: Verdacht bei einem Glücksspiel melden
Wenn Sie Hinweise zu einem Verdacht auf Geldwäsche bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten oder unerlaubten Glücksspiels im Internet haben, können Sie diese anonym übermitteln.
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Gewerberegisterauszug
Das Gewerberegister wird bei den örtlichen Ordnungsbehörden (kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amtsverwaltung) geführt und enthält alle gemäß... Zur Dienstleistung
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Medizinprodukte: Gewerblichen Umgang anzeigen
Wer als Verantwortlicher im Sinne von § 5 Satz 1 und 2 Medizinproduktegesetz (MPG) seinen Sitz in Deutschland hat und Medizinprodukte erstmalig in den Verkehr bringt, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit unter Angabe seiner Anschrift der zuständigen Behörde anzuzeigen.
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Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung bzw. Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.
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Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
Die Industrie- und Handelskammern bescheinigen Ursprungszeugnisse und andere Handelsdokumente.
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Wein- und Traubenmostbestände melden
Wenn Sie Wein oder Traubenmost gewerbsmäßig bearbeiten oder verarbeiten, lagern oder damit handeln, sind Sie verpflichtet, Ihre Wein- und Traubenmostbestände der zuständigen Landesstelle zu melden. Dies gilt nicht für Einzelhändler.
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Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.
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