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Lebenslage Handwerk


Folgende Leistungen wurden zum Thema Handwerk gefunden:


  • Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen

    Sie möchten sich als Inhaber oder Inhaberin oder Betriebsleiter oder Betriebsleiterin in die Handwerksrolle eintragen lassen, doch die Meisterprüfung ist eine unzumutbare Belastung? Dann können Sie vielleicht eine Ausnahmebewilligung beantragen.

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  • Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke beantragen

    Sie sind mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen und möchten ein weiteres Handwerk ausüben? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung für ein weiteres Handwerk beantragen. 

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  • Bescheinigung der Gestattung zur Erbringung vorübergehender grenzüberschreitender Dienstleistungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 Handwerksordnung (HwO) im Bereich des zulassungspflichtigen Handwerks Ausstellung

    Staatsangehörige der EU, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, die in Deutschland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, können ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland ausüben.

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  • Dachdeckerhandwerk - Mitgliedschaft in den Sozialkassen

    Wenn Sie Arbeitgeber im Dachdeckerhandwerk sind, besteht für Sie eine Pflichtmitgliedschaft in den Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks. Hierzu zählen die Lohnausgleichskasse und die Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit).

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  • Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen

    Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbständig ausüben möchten, müssen Sie den Beginn der gewerblichen Betätigung Ihrer Handwerkskammer anzeigen.

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  • Eintragung in die Handwerksrolle beantragen

    Wenn Sie selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchten, dann müssen Sie Ihren Gewerbebetrieb in die Handwerksrolle eintragen lassen.

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  • Eintragung in die Handwerksrolle von Personen mit einer Ausübungsberechtigung beantragen

    Sie können ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben. Diese Auskünfte können Sie bei der zuständigen Handwerkskammer erhalten.

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  • Eintragung in die Installateurverzeichnisse der Strom- und Gas-Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen beantragen

    Die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt grundsätzlich von dem Netzbetreiber und/oder Wasserversorgungsunternehmen, in dessen Netzgebiet sich die gewerbliche Niederlassung des einzutragenden Installationsunternehmens befindet.

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  • Eintragung in einem Handwerksregister Löschung von Amts wegen

    Wenn die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis über Inhaber eines Betriebs, zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnl. Gewerbes nicht (mehr) vorliegen und die Handwerkskammer davon Kenntnis erlangt, erfolgt die Löschung von Amts wegen.

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  • Einzelauskunft aus den Handwerksregistern beantragen

    Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer.

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  • Förderung der technischen und betriebswirtschaftlichen Fortbildung der Meister und Gesellen beantragen

    Sie möchten sich in Ihrem handwerklichen Beruf weiterentwickeln? Informieren Sie sich hier über Fortbildungsmöglichkeiten.

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  • Maler- und Lackiererhandwerk - Zusatzversorgungskasse und gemeinnützige Urlaubskasse

    Wenn Sie Arbeitgeber im Maler- und Lackiererhandwerk sind, besteht für Sie eine Pflichtmitgliedschaft in der gemeinnützigen Urlaubskasse sowie der Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks.

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  • Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert nach §§ 36 und 36a der Gewerbeordnung beantragen

    Öffentlich bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden.

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  • Schwarzarbeit Prüfung

    Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt:

    • durch Schwarzarbeit fallen reguläre Arbeitsplätze weg
    • sie verursacht erhebliche Steuerausfälle
    • Unternehmer werden in ihrer Existenz bedroht.
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  • Um eine Bestellung als Bezirksschornsteinfegerin/ oder Bezirksschornsteinfeger bewerben

    Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin beziehungsweise bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist, wer von der zuständigen Behörde für einen Bezirk bestellt ist.

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  • Zuschuss für die überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk beantragen

    Unterstützung des Handwerks durch Gewährung von Zuschüsse an die Handwerkskammern des Landes zur Organisation und gegebenenfalls Durchführung von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk.

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