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Lebenslage Handwerk


Folgende Leistungen wurden zum Thema Handwerk gefunden:


  • Bescheinigung der Gestattung zur Erbringung vorübergehender grenzüberschreitender Dienstleistungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 Handwerksordnung (HwO) im Bereich des zulassungspflichtigen Handwerks Ausstellung

    Staatsangehörige der EU, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, die in Deutschland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, können ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland ausüben.

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  • Dachdeckerhandwerk - Mitgliedschaft in den Sozialkassen

    Wenn Sie Arbeitgeber im Dachdeckerhandwerk sind, besteht für Sie eine Pflichtmitgliedschaft in den Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks. Hierzu zählen die Lohnausgleichskasse und die Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit).

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  • Eintragung in die Handwerksrolle von Personen mit einer Ausübungsberechtigung beantragen

    Sie können ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben. Diese Auskünfte können Sie bei der zuständigen Handwerkskammer erhalten.

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  • Eintragung in die Installateurverzeichnisse der Strom- und Gas-Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen beantragen

    Die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt grundsätzlich von dem Netzbetreiber und/oder Wasserversorgungsunternehmen, in dessen Netzgebiet sich die gewerbliche Niederlassung des einzutragenden Installationsunternehmens befindet.

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  • Förderung der technischen und betriebswirtschaftlichen Fortbildung der Meister und Gesellen beantragen

    Sie möchten sich in Ihrem handwerklichen Beruf weiterentwickeln? Informieren Sie sich hier über Fortbildungsmöglichkeiten.

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  • Handwerk: Abberufung der Betriebsleitung eines eingetragenen Handwerksbetriebs anzeigen

    Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden.

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  • Handwerk: Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk anzeigen

    Nachdem Sie bereits die grenzüberschreitende Erbringung von zulassungspflichtigen Handwerksleistungen angezeigt haben, müssen Sie wesentliche Änderungen ebenfalls vor der geänderten Dienstleitungserbringung anzeigen.

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  • Handwerk: Änderung persönlicher und betriebsbezogener Daten eines eingetragenen Handwerksbetriebs mitteilen

    Wenn Sie Mitglied einer Handwerkskammer sind und sich dort erfasste persönliche oder betriebsbezogene Daten ändern, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

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  • Handwerk: Ausnahmebewilligung für Personen aus dem EU/EWR-Ausland und der Schweiz zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen

    Sie sind aus dem EU/EWR-Ausland oder der Schweiz und möchten ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland ausüben? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Berufserfahrung und Ausbildungsnachweise in Deutschland anerkennen lassen. 

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  • Handwerk: Ausnahmebewilligung für zulassungspflichtige Handwerke zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen

    Sie möchten sich als Inhaber oder Inhaberin oder Betriebsleiter oder Betriebsleiterin in die Handwerksrolle eintragen lassen, doch die Meisterprüfung ist eine unzumutbare Belastung? Dann können Sie vielleicht eine Ausnahmebewilligung beantragen.

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  • Handwerk: Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen

    Sie sind mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen und möchten ein weiteres Handwerk ausüben? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung für ein weiteres Handwerk beantragen. 

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  • Handwerk: Eintragung in die Handwerksrolle / das Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe beantragen

    Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbständig ausüben möchten, müssen Sie den Beginn der gewerblichen Betätigung Ihrer Handwerkskammer anzeigen.

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  • Handwerk: Einzelauskunft aus der Handwerksrolle beantragen

    Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer.

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  • Handwerk: Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk erstmalig anzeigen

    Wenn Sie als Handwerkerin oder Handwerker aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz vorübergehend zulassungspflichtige Handwerksleistungen in Deutschland erbringen wollen, ohne hier eine Niederlassung zu haben, müssen Sie dies anzeigen.

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  • Handwerk: Feststellung der Gleichwertigkeit für Berufe im Handwerk mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

    Es gibt in Deutschland circa 200 verschiedene Berufe im Handwerk. Für 41 Berufe im Handwerk benötigt man eine bestimmte Berufsqualifikation.

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  • Handwerk: Fortsetzung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk anzeigen

    Wenn Sie bereits erstmalig die grenzüberschreitende Erbringung von zulassungspflichtigen Handwerksleistungen mitgeteilt haben, müssen Sie vor Ablauf eines Jahres anzeigen, wenn Sie diese ohne wesentliche Änderungen auch im Folgejahr erbringen wollen.

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  • Handwerk: Löschung der Eintragung eines Handwerksbetriebs beantragen

    Wenn der Betrieb eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes nicht mehr fortgeführt werden soll, müssen Sie bei Ihrer Handwerkskammer die Löschung beantragen.

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  • Handwerk: Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben beantragen

    Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen.

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  • Handwerk: Neue Betriebsleitung eines eingetragenen Handwerksbetriebs melden

    Eine neue Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs müssen Sie der zuständigen Handwerkskammer melden.

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  • Maler- und Lackiererhandwerk - Zusatzversorgungskasse und gemeinnützige Urlaubskasse

    Wenn Sie Arbeitgeber im Maler- und Lackiererhandwerk sind, besteht für Sie eine Pflichtmitgliedschaft in der gemeinnützigen Urlaubskasse sowie der Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks.

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  • Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert nach §§ 36 und 36a der Gewerbeordnung beantragen

    Öffentlich bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden.

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  • Schwarzarbeit Prüfung

    Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt:

    • durch Schwarzarbeit fallen reguläre Arbeitsplätze weg
    • sie verursacht erhebliche Steuerausfälle
    • Unternehmer werden in ihrer Existenz bedroht.
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  • Um eine Bestellung als Bezirksschornsteinfegerin/ oder Bezirksschornsteinfeger bewerben

    Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin beziehungsweise bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist, wer von der zuständigen Behörde für einen Bezirk bestellt ist.

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  • Zuschuss für die überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk beantragen

    Unterstützung des Handwerks durch Gewährung von Zuschüsse an die Handwerkskammern des Landes zur Organisation und gegebenenfalls Durchführung von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk.

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