Lebenslage Waffenrecht
Folgende Leistungen wurden zum Thema Waffenrecht gefunden:
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Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Munition beantragen
Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.
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Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.
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Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
Wenn Sie Ihre geerbten Waffen blockieren lassen müssen, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
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Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
Wenn Sie Waffen oder Munition als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen für die Brauchtumspflege benötigen, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.
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Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen
Sie wollen Waffen oder Munition dauerhaft aus Deutschland ins Ausland ausführen, dauerhaft nach Deutschland einführen oder durch Deutschland transportieren? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis.
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Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
Wenn Sie Waffen und/oder Munition geerbt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den weiteren Besitz der Waffen beantragen.
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Erwerb einer Waffe anzeigen
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
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Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Wenn Sie Ihre Waffen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
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Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
Wenn Sie Ihr Europäischer Feuerwaffenpass abläuft, müssen Sie diesen verlängern lassen.
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Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
Wenn Sie Mitglied in einem Schießsportverein sind, können Sie eine unbefristete Erlaubnis zum Erwerb bestimmter Waffenarten (gelbe Waffenbesitzkarte) beantragen.
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Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
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Kleinen Waffenschein beantragen
Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.
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Ortsfeste Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
Zum Betrieb einer ortsfesten Schießstätte wird eine Erlaubnis benötigt.
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Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
Zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte benötigen Sie eine Erlaubnis.
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Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
Wenn Sie Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, um sie zu erproben, zu begutachten oder zu untersuchen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
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Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
Wenn Sie Waffen und/oder Munition sammeln wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
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Schießen auf Schießstätten: Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter zur Förderung des Leistungssports beantragen
Wenn Ihr Kind jünger als 12 Jahre und schießsportlich begabt ist, dann müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn es auf Schießstätten schießen möchte.
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Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
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Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
Wenn Sie Ihre Waffen unbrauchbar haben machen lassen oder vernichtet haben, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
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Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
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Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
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Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
Wenn Sie als schießsportlicher Verein Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
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Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen
Als Teil des Erlaubnisverfahrens zum gewerbsmäßigen Waffenhandel müssen Sie die entsprechende Fachkunde nachweisen. Dafür legen Sie eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
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Waffenschein: Verlängerung beantragen
Wenn Ihr Waffenschein abläuft, müssen Sie ihn verlängern lassen.
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Waffenschein beantragen
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen Waffenschein beantragen.
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Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
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Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
Wenn Sie Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen, vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder durch Deutschland mitnehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
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Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
Wenn Ihre Erlaubnis, Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland, vorübergehend nach Deutschland oder durch Deutschland mitzunehmen, nicht mehr gültig ist, müssen Sie sie verlängern lassen.
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