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Lebenslage Waffenrecht


Folgende Leistungen wurden zum Thema Waffenrecht gefunden:


  • Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Munition beantragen

    Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen

    Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen

    Wenn Sie Ihre geerbten Waffen blockieren lassen müssen, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

    Zur Dienstleistung

  • Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen

    Wenn Sie Waffen oder Munition als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen für die Brauchtumspflege benötigen, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen

    Sie wollen Waffen oder Munition dauerhaft aus Deutschland ins Ausland ausführen, dauerhaft nach Deutschland einführen oder durch Deutschland transportieren? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Zur Dienstleistung

  • Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen

    Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen

    Wenn Sie Waffen und/oder Munition geerbt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den weiteren Besitz der Waffen beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Erwerb einer Waffe anzeigen

    Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Zur Dienstleistung

  • Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

    Wenn Sie Ihre Waffen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

    Zur Dienstleistung

  • Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen

    Wenn Sie Ihr Europäischer Feuerwaffenpass abläuft, müssen Sie diesen verlängern lassen.

    Zur Dienstleistung

  • Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen

    Wenn Sie Mitglied in einem Schießsportverein sind, können Sie eine unbefristete Erlaubnis zum Erwerb bestimmter Waffenarten (gelbe Waffenbesitzkarte) beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen

    Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

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  • Kleinen Waffenschein beantragen

    Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.

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  • Ortsfeste Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen

    Zum Betrieb einer ortsfesten Schießstätte wird eine Erlaubnis benötigt.

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  • Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen

    Zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Zur Dienstleistung

  • Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen

    Wenn Sie Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, um sie zu erproben, zu begutachten oder zu untersuchen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

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  • Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen

    Wenn Sie Waffen und/oder Munition sammeln wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

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  • Schießen auf Schießstätten: Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter zur Förderung des Leistungssports beantragen

    Wenn Ihr Kind jünger als 12 Jahre und schießsportlich begabt ist, dann müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn es auf Schießstätten schießen möchte.

    Zur Dienstleistung

  • Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen

    Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Zur Dienstleistung

  • Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen

    Wenn Sie Ihre Waffen unbrauchbar haben machen lassen oder vernichtet haben, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Zur Dienstleistung

  • Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen

    Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

    Zur Dienstleistung

  • Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen

    Wenn Sie als jagdliche Vereinigung Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen

    Wenn Sie als schießsportlicher Verein Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

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  • Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen

    Als Teil des Erlaubnisverfahrens zum gewerbsmäßigen Waffenhandel müssen Sie die entsprechende Fachkunde nachweisen. Dafür legen Sie eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.

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  • Waffenschein: Verlängerung beantragen

    Wenn Ihr Waffenschein abläuft, müssen Sie ihn verlängern lassen.

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  • Waffenschein beantragen

    Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen Waffenschein beantragen.

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  • Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen

    Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen

    Wenn Sie Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen, vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder durch Deutschland mitnehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

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  • Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen

    Wenn Ihre Erlaubnis, Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland, vorübergehend nach Deutschland oder durch Deutschland mitzunehmen, nicht mehr gültig ist, müssen Sie sie verlängern lassen.

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