Dienstleistungen Standesamt
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Top Dienstleistungen Standesamt
Eheschließung / Lebenspartnerschaft
- Eheschließung anmelden
- Standesamtliche Trauung
- Eheurkunde beantragen
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde: Weitere Ausfertigungen beantragen
- Namensführung in der Ehe
- Ehefähigkeitszeugnis für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
Geburten
Sterbefälle
Geburt
Wir, die Mitarbeiter des Standesamtes, gratulieren Ihnen herzlich zur Geburt Ihres Kindes.
Um die erforderlichen Voraussetzungen für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes zu erfüllen, beachten Sie bitte das unten aufgeführte Informationhsblatt sowie die folgenden Ausführungen.
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Eheschließung
Mit der Eheschließung werden die Eheschließenden rechtlich auf Lebenszeit miteineinander verbunden. Der Weg dorthin wird unter den folgenden Punkten beschrieben.
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Urkundenservice
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Die Urkunden darüber erhalten Sie nur bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat, die Geburtsurkunde z.B. bei dem Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.
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Sterbefall
Es werden alle Sterbefälle beurkundet, die sich im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Rostock ereignen. Diese Beurkundung des Sterbefalles erfolgt im Standesamt bei der Stadtverwaltung Rostock.
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Kirchenaustritt
Gemäß § 6 des Kirchensteuergesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiStG M-V) vom 17.12.2001 hat jeder Bürger das Recht, aus einer Kirche oder einer in Mecklenburg-Vorpommern als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgesellschaft auszutreten.
Der
Austritt ist mit bürgerlicher Wirkung gegenüber dem Standesbeamten zu
erklären.
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