Lebenslage Immissionsschutz
Folgende Leistungen wurden zum Thema Immissionsschutz gefunden:
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Anlagen für die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen: Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen einreichen
Wenn Sie eine Abfallverbrennungsanlage oder eine Feuerungsanlage, in der Sie Abfälle mitverbrennen, betreiben, müssen Sie den Schadstoffausstoß regelmäßig durch Einzelmessungen ermitteln lassen.
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Anlagen für die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen: Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen einreichen
Als Betreiber einer Abfallverbrennungs- oder einer Feuerungsanlage, in der Sie Abfälle mitverbrennen, müssen Sie den Schadstoffausstoß durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln, aufzeichnen und auswerten.
Zur Dienstleistung -
Anlagen mit Verwendung organischer Lösemittel: Erstmalige Überschreitung der Schwellenwerte melden
Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit einem Lösemittelverbrauch betreiben und erstmalig die Schwellenwerte nach Anhang I der 31. BImSchV überschreiten? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Zur Dienstleistung -
Anlagen mit Verwendung organischer Lösemittel: Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen einreichen
Wenn Sie eine Anlage betreiben, in der flüchtige organische Lösemittel verwendet werden, müssen Sie die Lösemittelemissionen unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig durch Einzelmessungen überprüfen lassen.
Zur Dienstleistung -
Anlagen mit Verwendung organischer Lösemittel oberhalb der Schwellenwerte: Änderungen melden
Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb die Schwellenwerte nach Anhang I der 31. BImSchV betreiben? Dann müssen Sie wesentliche Änderungen vorab bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Zur Dienstleistung -
Anlagen mit Verwendung organischer Lösemittel oberhalb der Schwellenwerte: Inbetriebnahme anzeigen
Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb der Schwellenwerte in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
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Anlagenüberprüfung durch Sachverständige - Anordnung
Im Rahmen der Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben können die Überwachungsbehörden Messungen der Emissionen und Immissionen und sicherheitstechnische Prüfungen durch Sachverständige anordnen.
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Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen: Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen einreichen
Wenn Sie eine Anlage zur biologischen Behandlung von Abfällen betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß regelmäßig durch Einzelmessungen überprüfen lassen.
Zur Dienstleistung -
Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen: Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen einreichen
Wenn Sie eine biologische Abfallbehandlungsanlage betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln, registrieren und auswerten.
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Anlagen zur Feuerbestattung: Inbetriebnahme anzeigen
Sie wollen eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Zur Dienstleistung -
Anlagen zur Feuerbestattung: Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen einreichen
Wenn Sie eine Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß regelmäßig durch Einzelmessungen überprüfen lassen.
Zur Dienstleistung -
Anlagen zur Feuerbestattung: Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen einreichen
Als Betreiber einer Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln.
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Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering): Genehmigung für die Änderung beantragen
Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage Änderungen vorzunehmen, mit der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.
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Emissionserklärung als Betreiberin oder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage abgeben
Als Betreiberin oder Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen sind Sie verpflichtet, die von Ihren Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären. Die Emissionserklärung können Sie online einreichen.
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Emissionskataster: Auskunft einholen
Emissionskataster sind räumlich untergliederte Verzeichnisse von Emissionen, die in einem definierten regionalen Gebiet über einen festgelegten Zeitraum abgegeben werden.
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Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage: Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen einreichen
Wenn Sie eine Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie den Schadstoffausstoß regelmäßig durch Einzelmessungen überprüfen lassen.
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Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage: Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen einreichen
Wenn Sie eine Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie den Schadstoffausstoß fortlaufend durch kontinuierliche Messungen ermitteln, aufzeichnen und auswerten. Über die Ergebnisse der Messungen müssen Sie einen Jahresmessbericht erstellen.
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Imissionsschutz: Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie mitteilen
Sie sind Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie und haben festgestellt, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
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Immissionsschutz: Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen melden
Wenn Sie eine Änderung an einer Anlage vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen, wenn nicht bereits eine Genehmigung für die Änderungen beantragt wurde.
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Immissionsschutz: Ergebnisse der Emissionsüberwachung bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie vorlegen
Sie wollen eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie betreiben? Dann müssen Sie der zuständigen Behörde jährlich eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung sowie weitere Daten zur Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsanforderungen vorlegen.
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Immissionsschutz: Genehmigung für die Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen beantragen
Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage wesentliche Änderungen vorzunehmen, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.
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Immissionsschutz: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen beantragen
Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
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Immissionsschutz: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen im vereinfachten Verfahren beantragen
Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.
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Immissionsschutz: Genehmigung für die Errichtung von Anlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen
Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.
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Immissionsschutz: Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer Anlage beantragen
Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen? Dann müssen Sie hierfür zuvor bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.
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Immissionsschutz: Person zur Wahrnehmung der Betreiberpflichten für genehmigungsbedürftige Anlagen melden
Sie betreiben als Kapital- oder Personengesellschaft mit mehreren vertretungsberechtigten Organmitgliedern beziehungsweise Gesellschaftern eine genehmigungspflichtige Anlage? Dann müssen Sie eine Person benennen, die die Betreiberpflichten wahrnimmt.
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Immissionsschutz: Sicherstellung der Beachtung relevanter Vorschriften bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht mitteilen
Sie sind Betreiber oder eine nach BImSchG-Betreiberpflichten wahrnehmende Person? Dann müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, wie Sie die Beachtung von Vorschriften und Anordnungen beim Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage sicherstellen.
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Immissionsschutz: Störfallrelevante Änderung eines Betriebsbereichs vorher anzeigen
Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant ändern? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
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Immissionsschutz: Störfallrelevante Errichtung eines Betriebsbereichs vorher anzeigen
Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
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Immissionsschutz: Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder Änderung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen melden
Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung der Anlage planen, müssen Sie dies anmelden.
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Immissionsschutz: Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen beantragen
Wenn Sie einen Teil einer neuen Anlage errichten und beziehungsweise oder betreiben möchten, müssen Sie eine Teilgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zur Dienstleistung -
Immissionsschutz: Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.
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Immissionsschutzbeauftragter: Bestellung, Abberufung oder Änderungen melden
Wenn Sie einen Immissionsschutzbeauftragten neu bestellt oder abberufen haben oder sich in seinem Aufgabenbereich Änderungen ergeben haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
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Immissionsschutz - Bekanntgabe von Stellen oder Sachverständigen nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz
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Immissionsschutz - immissionsschutzrechtliche Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
Betreiber von Anlagen, die nicht vom Genehmigungserfordernis des § 4 Absatz 1 nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erfasst sind, unterliegen gleichwohl den Pflichten... Zur Dienstleistung
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Industrie- oder Gewerbeanlage: Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen einreichen
Wenn Sie bestimmte genehmigungsbedürftige Industrie- oder Gewerbeanlagen betreiben möchten, kann im Genehmigungsbescheid behördlich festgelegt werden, dass Sie die Einhaltung von Grenzwerten vom Schadstoffausstoß regelmäßig durch Einzelmessungen überprüfen lassen.
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Industrie- oder Gewerbeanlage: Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen einreichen
Wenn Sie bestimmte genehmigungsbedürftige Industrie- oder Gewerbeanlagen betreiben, kann es sein, dass Sie die Einhaltung von Grenzwerten des Schadstoffausstoßes durch kontinuierliche Messungen überprüfen und über die Ergebnisse einen Messbericht erstellen müssen.
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Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor Änderungen bei störfallrelevanten Betriebsbereiche übermitteln
Sie möchten eine störfallrelevante Änderung an einem Betriebsbereich der oberen Klasse durchführen? Dann müssen Sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorab übermitteln.
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Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor Inbetriebnahme störfallrelevanter Betriebsbereiche übermitteln
Sie möchten einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen? Dann müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorab übermitteln.
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Mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage: Betreiberwechsel melden
Sie möchten den Betreiber einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage wechseln? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
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Mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage: Betrieb einer bestehenden Anlage melden
Sie betreiben bereits eine mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage? Dann müssen Sie diese der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
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Mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage: emissionsrelevante Änderung melden
Sie möchten eine emissionsrelevante Änderung an einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage durchführen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Zur Dienstleistung -
Mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage: Inbetriebnahme melden
Sie möchten eine mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
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Mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage: Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen einreichen
Wenn Sie eine mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen deren Schadstoffausstoß und Abgasverlust durch Einzelmessungen überprüfen lassen.
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Mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage: Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen einreichen
Als Betreiber einer mittelgroßen Feuerungsanlage, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage, müssen Sie den Schadstoffausstoß unter bestimmten Voraussetzungen durch kontinuierliche Messungen ermitteln und über die Ergebnisse einen Messbericht erstellen.
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Mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage: Stilllegung melden
Sie möchten eine mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage endgültig stilllegen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
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Niederfrequenzanlage oder Gleichstromanlage: Änderungen anzeigen
Wenn Sie eine wesentliche Änderung an einer Gleichstromanlage oder an einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
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Niederfrequenzanlage oder Gleichstromanlage: Inbetriebnahme anzeigen
Wenn Sie eine Gleichstromanlage oder eine Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
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Ortsfeste Anlagen zum Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin: Inbetriebnahme anzeigen
Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige ortsfeste Anlage zum Umfüllen oder Lagern von Kraftstoffen in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Behörde anzeigen.
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Sicherheitsbericht von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Störfall-Verordnung abgeben
Neue oder aktualisierte Sicherheitsberichte von Betriebsbereichen der oberen Klassen müssen der zuständigen Behörde zur Prüfung vorgelegt werden.
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Sonn- und Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit: Ausnahmegenehmigung nach BImSchV beantragen
Wenn Sie während der Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe unvermeidbare gewerbliche Bauarbeiten durchführen müssen, dann können Sie gegebenenfalls auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
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Störfallrelevanter Betriebsbereich: Änderungen von Betreibern oder verantwortlichen Personen melden
Der Betreiber, der Firmensitz des Betreibers oder die verantwortliche Person eines Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung ändert sich? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
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Störfallrelevanter Betriebsbereich: Einstellung des Betriebs, des Betriebsbereichs oder einer Anlage des Betriebsbereichs anzeigen
Sie möchten den Betrieb, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen.
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Störfallrelevanter Betriebsbereich: störfallrelevante Änderung melden
Sie haben einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant geändert? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
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Tankstelle: Inbetriebnahme anzeigen
Sie möchten eine Tankstelle in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Behörde anzeigen.
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Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Inbetriebnahme, Änderung, Stilllegung oder Betreiberwechsel melden
Die Inbetriebnahme von neuen Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern ist anzeigepflichtig, ebenso auch Änderungen und Stilllegungen von Anlagen sowie Betreiberwechsel.
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Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Überschreitung der Maßnahmenwerte oder Betriebsstörung melden
Überschreitung von Maßnahmenwerten für die Konzentration von Legionellen in Nutzwasser müssen Sie der zuständigen Behörde melden!
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Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider melden
Betreiber von Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fallen, zeigen in der Anwendung KaVKA-42.BV den zuständigen Behörden diese Anlagen an, melden Maßnahmenwertüberschreitungen und teilen die Ergebnisse von Überprüfungen des ordnungsgemäßem Anlagenbetriebs mit.
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