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Standesamt

Damit Sie sich ein Bild vom Standesamt Rostock machen können, haben wir für Sie einen virtuellen Rundgang durch einige unserer Räume vorbereitet. Sie können zum Beispiel einen Blick in unseren kleinen und Großen Eheschließungsraum werfen.

Standesamt virtueller Rundgang

Das Standesamt Rostock führt das Personenstandsregister. Im Personenstandsregister werden alle am Ort eintretenden Ereignisses wie Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Sterbefall geführt. Die Urkunden darüber erhalten Sie nur bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat, die Geburtsurkunde z.B. bei dem Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.

Das Standesamt Rostock ist für folgende Orte zuständig:

Rostock, Poppendorf, Roggentin,
Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow,
Lambrechtshagen, Papendorf,
Pölchow, Stäbelow, Ziesendorf


Ihr Kind wurde geboren?

Beantragung von Geburtsurkunden
Weitere Informationen finden Sie unter:
Geburt
Neugeborener auf der Entbindungsstation

Sie wollen heiraten?

Beantragung von Eheurkunden
Weitere Informationen finden Sie unter:
Eheschließung
Hochzeitskleidsuche, Faru am Kleiderständer

Sie trauern?

Beantragung von Sterbeurkunden
Weitere Informationen finden Sie unter:
Sterbefall
Luftbild Hanse- und Universitätsstadt Rostock_Blick auf die Holzhalbinsel und L 22

Partnerschaft fürs Leben?

Beantragung von Lebenpartnerschaftsurkunden
Weitere Informationen finden Sie unter:
Lebenspartnerschaft
Standesamt Lebenspartnerschaft

Kirchenaustritt

Gemäß § 6 des Kirchensteuergesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiStG M-V) vom 17.12.2001 hat jeder Bürger das Recht, aus einer Kirche oder einer in Mecklenburg-Vorpommern als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgesellschaft auszutreten.

Der Austritt ist mit bürgerlicher Wirkung gegenüber dem Standesbeamten zu erklären.
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Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern