Standesamt
Damit Sie sich ein Bild vom Standesamt Rostock machen können, haben wir für Sie einen virtuellen Rundgang durch einige unserer Räume vorbereitet. Sie können zum Beispiel einen Blick in unseren kleinen und Großen Eheschließungsraum werfen.
Standesamt virtueller Rundgang
Das Standesamt Rostock führt das Personenstandsregister. Im Personenstandsregister werden alle am Ort eintretenden Ereignisses wie Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Sterbefall geführt. Die Urkunden darüber erhalten Sie nur bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat, die Geburtsurkunde z.B. bei dem Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.
Das Standesamt Rostock ist für folgende Orte zuständig:
Rostock, Poppendorf, Roggentin,
Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow,
Lambrechtshagen, Papendorf,
Pölchow, Stäbelow, Ziesendorf
Ihr Kind wurde geboren?
Beantragung von GeburtsurkundenWeitere Informationen finden Sie unter:
Geburt
Sie wollen heiraten?
Beantragung von EheurkundenWeitere Informationen finden Sie unter:
Eheschließung
Partnerschaft fürs Leben?
Beantragung von LebenpartnerschaftsurkundenWeitere Informationen finden Sie unter:
Lebenspartnerschaft
Kirchenaustritt
Gemäß § 6 des Kirchensteuergesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiStG M-V) vom 17.12.2001 hat jeder Bürger das Recht, aus einer Kirche oder einer in Mecklenburg-Vorpommern als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgesellschaft auszutreten.
Der
Austritt ist mit bürgerlicher Wirkung gegenüber dem Standesbeamten zu
erklären.
Mehr
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Top Dienstleistungen Standesamt
Eheschließung / Lebenspartnerschaft
- Eheschließung anmelden
- Standesamtliche Trauung
- Eheurkunde beantragen
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Namensführung in der Ehe
- Ehefähigkeitszeugnis für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
Geburten
Sterbefälle