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Lebenslage Kauf, Miete und Pacht


Folgende Leistungen wurden zum Thema Kauf, Miete und Pacht gefunden:


  • Bescheinigung in Steuersachen beantragen

    Die Bescheinigung in Steuersachen bescheinigt die steuerlichen Fakten anhand der dort vorliegenden Kenntnisse über das Zahlungs- und Abgabeverhalten des Antragstellers.

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  • Enteignung eines Grundstücks veranlassen

    Die Enteignung ist eine Form des staatlichen Zugriffs auf Grundstücke oder auf Rechte an den Grundstücken.

    Zur Dienstleistung

  • Erbbaurecht: Berichtigung des Erbbauberechtigten im Grundbuch beantragen

    Sie können die Berichtigung des Erbbaugrundbuchs beantragen, wenn eine Grundbuchunrichtigkeit vorliegt.

    Zur Dienstleistung

  • Erbbaurecht an mehreren Grundstücken oder an Erbbaurechten eintragen lassen

    Das Erbbaurecht ist das Recht, meist gegen Zahlung eines sogenannten Erbbauzinses, ein Bauwerk auf einem Grundstück zu errichten, dass jemand anderem gehört.

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  • Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz beantragen

    Wenn Sie land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke (oder Teile davon) mit einem oder mehreren Partnern tauschen möchten, können Sie einen Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz stellen.

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  • Geodaten und Geoinformationen einsehen

    Bereitstellung raumbezogener Daten und Informationen über die Landesfläche, z.B. Geobasisdaten [Geodaten der Landesvermessung (Geotopographie, Landbedeckungsdaten) und des Liegenschaftskatasters (Flurstücke und Gebäude)] und/oder Geofachdaten (z. B. Umwelt- und Landschaftsdaten)

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  • Grundbuch: Ausbuchung des Grundstücks

    Jedes Grundstück ist im Grundbuch an besonderer Stelle auf einem eigenen Grundbuchblatt ausgewiesen. Für Grundstücke gilt grundsätzlich eine Buchungspflicht im Grundbuch. Bestimmte Grundstücke sind von dieser Buchungspflicht befreit.

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  • Grundbuch: Berichtigung des Berechtigten beantragen

    Eintragen eines Berechtigten, um das Grundbuch zu berichtigen

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  • Grundbuch: Einsicht beantragen

    Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks.

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  • Grundbuch: Eintragung

    Eintragung von Eigentumsverhältnissen an einem Grundstück oder Belastungen und Beschränkungen, die auf einem Grundstück liegen

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  • Grundbuch: Vermerk von Grundstückseigentümerrechten

    Wenn Sie als Grundstückseigentümer Rechte an einem weiteren Grundstück (dienendes Grundstück) besitzen (z.B. ein Notwegerecht), können Sie dies in dem Grundbuch Ihres Grundstücks (herrschendes Grundstück) vermerken lassen.

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  • Grundbuch: Zuschreibung des Grundstücks

    Sie sind Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden.

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  • Grunderwerbsteuer zahlen

    Verwirklichen Sie einen Rechtsvorgang, der sich auf ein inländisches Grundstück bezieht, unterliegt dieser der Grunderwerbsteuer.

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  • Grundstücke durch Umlegungsbeschluss neu ordnen

    Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren nach Baugesetzbuch, um Grundstücke zu schaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.

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  • Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses: Auskunft beantragen

    Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.

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  • Lasten und Beschränkungen im Grundbuch Löschung

    Die Löschung von Lasten oder Beschränkungen (z.B. Grunddienstbarkeit, Nießbrauch) im Grundbuch ist möglich, wenn die oder der Berechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet.

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  • Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung finden Sie im Mietspiegel, wenn ein solcher für Ihre Stadt oder Gemeinde vorliegt.

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  • Nivellementspunkte - Feststellung

    Höhenfestpunkte dienen zum Höhenanschluss objektbezogener Vermessungen (z. B. Hoch- und Tiefbau, Beobachtung von Bodensenkungen, Küstenschutz).

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  • Teileigentumsgrundbuch anlegen lassen

    Teileigentum ist das Eigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.

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  • Teileigentumsgrundbuch schließen lassen

    Sie können Teileigentumsgrundbücher wieder schließen lassen, wenn sich sämtliche Teileigentumsrechte in Ihrer Person vereinigt haben.

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  • Wohnungsgrundbuch anlegen lassen

    Wohnungseigentum ist das Eigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.

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  • Wohnungsgrundbuch schließen lassen

    Sie können Wohnungsgrundbücher wieder schließen lassen, wenn sich sämtliche Wohnungseigentumsrechte in Ihrer Person vereinigt haben.

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  • Zwangssicherungshypothek: Eintragung beantragen

    Wenn Sie eine Geldforderung aus einem Urteil oder einem anderen vollstreckbaren Titel haben, können Sie auch in die Immobilie (z.B. Grundstück) des Schuldners oder der Schuldnerin vollstrecken.

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