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Lebenslage 1. Bauplanung


Folgende Leistungen wurden zum Thema 1. Bauplanung gefunden:


  • Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen

    Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.

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  • Bauabsteckung beantragen

    Eine Bauabsteckung ist für die Realisierung von Bauvorhaben in den meisten Fällen notwendig. Sie wird durchgeführt, um die Maße eines zu errichtenden Gebäudes auf dem Bauplatz zu verdeutlichen.

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  • Bebauungsplan: Änderung

    Die Änderung eines Bebauungsplans ist die inhaltliche Veränderung von Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans. Sollen Festsetzungen wie z. B. die Abgrenzung des... Zur Dienstleistung

  • Bebauungsplan: Auskunft beantragen

    Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.

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  • Bebauungsplan: Einsicht nehmen

    Sie haben das Recht, in einen Bebauungsplan Einsicht zu nehmen. Wenden Sie sich hierfür an die örtlich zuständige Kommune.

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  • Bebauungsplan: sich an der Erstellung beteiligen

    Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen.

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  • Bebauungsplan allgemein

    Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest. Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen... Zur Dienstleistung

  • Bohrung oder geologische Untersuchung anzeigen

    Bohrungen und geologische Untersuchungen sowie Übermittlung sämtlicher Ergebnisse nach Geologiedatengesetz für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern können Sie in der Webapplikation „Bohranzeige Online / Geologische Untersuchung“ elektronisch anzeigen.

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  • Erdaufschluss: Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

    Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.

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  • Erdaufschluss: Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen

    Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.

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  • Erdaufschluss: Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

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  • Flächennutzungsplan: Änderung

    Will die Gemeinde in einem Teilbereich oder in mehreren Teilbereichen des Gemeindegebietes die Art der geplanten Bodennutzung ändern (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen... Zur Dienstleistung

  • Flächennutzungsplan: Aufhebung

    Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen und durch die neue räumliche Zuordnung der... Zur Dienstleistung

  • Flächennutzungsplan: Auskunft beantragen

    Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.

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  • Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen

    Sie haben das Recht, in einen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.

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  • Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen

    Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen.

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  • Gemeinsamer Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen

    Privatpersonen und Unternehmen haben das Recht, in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.

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  • Gemeinsamer Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen

    Als Privatperson oder Unternehmen können Sie sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Aufstellung oder Änderung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans beteiligen.

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  • Grundstücke durch Umlegungsbeschluss neu ordnen

    Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren nach Baugesetzbuch, um Grundstücke zu schaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.

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  • Landesraumentwicklungsprogramm: Einsicht nehmen

    Sie haben das Recht, einen landesweiten Raumordnungsplan einzusehen.

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  • Landesraumentwicklungsprogramm: sich bei der Erstellung beteiligen

    Sie können sich an der Aufstellung / Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern beteiligen.

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  • Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen: Beteiligung beantragen

    Sie können sich an laufenden Raumverträglichkeitsprüfungen beteiligen.

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  • Regionaler Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen

    Sie haben das Recht, den regionalen Flächennutzungsplan einzusehen.

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  • Regionaler Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen

    Sie können sich an der Aufstellung oder Änderung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen.

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  • Regionales Raumentwicklungsprogramm: Einsicht nehmen

    Sie haben das Recht, das regionale Raumentwicklungsprogramm einzusehen. Das Regionale Raumentwicklungsprogramm ist die Bezeichnung der Regionalpläne des Landes Mecklenburg-Vorpommerns.

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  • Regionales Raumentwicklungsprogramm: sich an der Erstellung beteiligen

    Sie können sich an der Aufstellung / Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms der jeweiligen Region beteiligen.

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  • Sanierungsgenehmigung beantragen

    Damit die für das festgesetzte Sanierungsgebiet angestrebten städtebaulichen Ziele zur Behebung oder Abminderung städtebaulicher Missstände von der Gemeinde auch erreicht werden... Zur Dienstleistung

  • Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen

    Wenn Sie die Umsetzung eines größeren Bauvorhabens planen, dann müssen Sie dem Bauantrag unter Umständen Informationen über mögliche Beeinträchtigungen der Umwelt hinzufügen. 

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  • Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung: Ausnahmegenehmigung beantragen

    Sie planen ein Bauvorhaben auf einem Grundstück, bei dem aktuell eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung vorliegt? Dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

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  • Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung: Ausnahmegenehmigung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen

    Sie können eine Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen.

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  • Vorhaben- und Erschließungsplan: Einsicht nehmen

    In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.

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  • Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben

    Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen.

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