Lebenslage 1. Bauplanung
Folgende Leistungen wurden zum Thema 1. Bauplanung gefunden:
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Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
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Bauabsteckung
Eine Bauabsteckung ist für die Realisierung von Bauvorhaben in den meisten Fällen notwendig. Sie wird durchgeführt, um die Maße eines zu errichtenden Gebäudes auf dem Bauplatz zu verdeutlichen.
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Bebauungsplan: Auskunft beantragen
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.
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Bebauungsplan: Einsicht nehmen
Sie haben das Recht, in einen Bebauungsplan Einsicht zu nehmen. Wenden Sie sich hierfür an die örtlich zuständige Kommune.
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Bebauungsplan - Änderung
Die Änderung eines Bebauungsplans ist die inhaltliche Veränderung von Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans. Sollen Festsetzungen wie z. B. die Abgrenzung des... Zur Dienstleistung
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Bebauungsplan - Erläuterung
Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest. Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen... Zur Dienstleistung
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Bohrung oder geologische Untersuchung anzeigen
Bohrungen und geologische Untersuchungen sowie Übermittlung sämtlicher Ergebnisse nach Geologiedatengesetz für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern können Sie in der Webapplikation „Bohranzeige Online / Geologische Untersuchung“ elektronisch anzeigen.
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Erdaufschluss: Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
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Erdaufschluss: Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen
Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.
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Erdaufschluss: Durchführung anzeigen
Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.
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Erdaufschluss: Erlaubnis beantragen
Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.
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Flächennutzungsplan: Aufhebung
Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen und durch die neue räumliche Zuordnung der... Zur Dienstleistung
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Flächennutzungsplan: Auskunft beantragen
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.
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Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen
Sie haben das Recht, in einen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.
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Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen.
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Flächennutzungsplan - Änderung
Will die Gemeinde in einem Teilbereich oder in mehreren Teilbereichen des Gemeindegebietes die Art der geplanten Bodennutzung ändern (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen... Zur Dienstleistung
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Gemeinsamer Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
Als Privatperson oder Unternehmen können Sie sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Aufstellung oder Änderung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans beteiligen.
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Grundstücke durch Umlegungsbeschluss neu ordnen
Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren nach Baugesetzbuch, um Grundstücke zu schaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.
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Landesraumentwicklungsprogramm: Einsicht nehmen
Sie haben das Recht, einen landesweiten Raumordnungsplan einzusehen.
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Landesraumentwicklungsprogramm: sich bei der Erstellung beteiligen
Sie können sich an der Aufstellung / Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern beteiligen.
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Regionaler Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen
Sie können sich an der Aufstellung oder Änderung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen.
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Regionales Raumentwicklungsprogramm: Einsicht nehmen
Sie haben das Recht, das regionale Raumentwicklungsprogramm einzusehen. Das Regionale Raumentwicklungsprogramm ist die Bezeichnung der Regionalpläne des Landes Mecklenburg-Vorpommerns.
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Regionales Raumentwicklungsprogramm: sich an der Erstellung beteiligen
Sie können sich an der Aufstellung / Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms der jeweiligen Region beteiligen.
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Sanierungsgenehmigung
Damit die für das festgesetzte Sanierungsgebiet angestrebten städtebaulichen Ziele zur Behebung oder Abminderung städtebaulicher Missstände von der Gemeinde auch erreicht werden... Zur Dienstleistung
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Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen
Wenn Sie die Umsetzung eines größeren Bauvorhabens planen, dann müssen Sie dem Bauantrag unter Umständen Informationen über mögliche Beeinträchtigungen der Umwelt hinzufügen.
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Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung: Ausnahmegenehmigung beantragen
Sie planen ein Bauvorhaben auf einem Grundstück, bei dem aktuell eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung vorliegt? Dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
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Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung: Ausnahmegenehmigung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
Sie können eine Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen.
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Vorhaben- und Erschließungsplan: Einsicht nehmen
In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.
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Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben
Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen.
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