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Lebenslage Hausbau und Immobilienerwerb


Folgende Leistungen wurden zum Thema Hausbau und Immobilienerwerb gefunden:


  • Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

    Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.

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  • Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

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  • Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.

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  • Baustelle: Einrichtung vorankündigen

    Planen Sie ein größeres Bauvorhaben, müssen Sie die Einrichtung Ihrer Baustelle der zuständigen Arbeitsschutzbehörde vorankündigen.

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  • Bebauungsplan: Änderung

    Die Änderung eines Bebauungsplans ist die inhaltliche Veränderung von Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans. Sollen Festsetzungen wie z. B. die Abgrenzung des... Zur Dienstleistung

  • Bebauungsplan: Auskunft beantragen

    Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.

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  • Bebauungsplan: Einsicht nehmen

    Sie haben das Recht, in einen Bebauungsplan Einsicht zu nehmen. Wenden Sie sich hierfür an die örtlich zuständige Kommune.

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  • Bebauungsplan: sich an der Erstellung beteiligen

    Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen.

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  • Bebauungsplan allgemein

    Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest. Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen... Zur Dienstleistung

  • Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für die Erhaltung oder sinnvolle Nutzung von Denkmalen beantragen

    Für Baudenkmale und Gebäude innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen können Sie eine Bescheinigung über durchgeführte Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Baudenkmals oder Gebäudes und deren Kosten beantragen.

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  • Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Maßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern beantragen

    Für schutzwürdige Kulturgüter können Sie bei der zuständigen Bescheinigungsbehörde eine Bescheinigung für das Finanzamt über Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen und deren Kosten beantragen.

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  • Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

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  • Denkmal: Feststellung der Denkmaleigenschaft und Eintragung in die Denkmalliste beantragen

    Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen.

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  • Denkmal: Genehmigung der Änderung von Denkmalen beantragen

    Hier können Sie eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde für jegliche Maßnahmen, die zu Änderungen an Ihrem Denkmal führen und keine Baugenehmigung bedürfen, beantragen.

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  • Durchführung einer Grundstücksvermessung (Grenzfeststellung und Abmarkung) anfragen

    Wenn Ihnen der genaue Grenzverlauf Ihres Grundstückes nicht bekannt ist, können Sie eine Grenzfeststellung und Abmarkung beantragen.

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  • Enteignung eines Grundstücks veranlassen

    Die Enteignung ist eine Form des staatlichen Zugriffs auf Grundstücke oder auf Rechte an den Grundstücken.

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  • Erbbaurecht: Berichtigung des Erbbauberechtigten im Grundbuch beantragen

    Sie können die Berichtigung des Erbbaugrundbuchs beantragen, wenn eine Grundbuchunrichtigkeit vorliegt.

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  • Erbbaurecht an mehreren Grundstücken oder an Erbbaurechten eintragen lassen

    Das Erbbaurecht ist das Recht, meist gegen Zahlung eines sogenannten Erbbauzinses, ein Bauwerk auf einem Grundstück zu errichten, dass jemand anderem gehört.

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  • Erdaufschluss: Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

    Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.

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  • Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

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  • Flächennutzungsplan: Auskunft beantragen

    Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.

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  • Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen

    Sie haben das Recht, in einen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.

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  • Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen

    Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen.

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  • Förderung: Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen beantragen

    Für die Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und der teilweisen Rekonstruktion von Denkmalen können Sie einen Antrag auf Landesförderung beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V stellen.

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  • Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz beantragen

    Wenn Sie land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke (oder Teile davon) mit einem oder mehreren Partnern tauschen möchten, können Sie einen Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz stellen.

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  • Gehwegüberfahrt: Änderung beantragen

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Bereits vorhandene Gehwegüberfahrten können Sie ändern lassen.

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  • Gehwegüberfahrt beantragen

    Die Gehwegüberfahrt dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt.

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  • Gemeinsamer Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen

    Privatpersonen und Unternehmen haben das Recht, in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.

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  • Grundbuch: Ausbuchung des Grundstücks

    Jedes Grundstück ist im Grundbuch an besonderer Stelle auf einem eigenen Grundbuchblatt ausgewiesen. Für Grundstücke gilt grundsätzlich eine Buchungspflicht im Grundbuch. Bestimmte Grundstücke sind von dieser Buchungspflicht befreit.

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  • Grundbuch: Berichtigung des Berechtigten beantragen

    Eintragen eines Berechtigten, um das Grundbuch zu berichtigen

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  • Grundbuch: Einsicht beantragen

    Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks.

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  • Grundbuch: Eintragung

    Eintragung von Eigentumsverhältnissen an einem Grundstück oder Belastungen und Beschränkungen, die auf einem Grundstück liegen

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  • Grundbuch: Vermerk von Grundstückseigentümerrechten

    Wenn Sie als Grundstückseigentümer Rechte an einem weiteren Grundstück (dienendes Grundstück) besitzen (z.B. ein Notwegerecht), können Sie dies in dem Grundbuch Ihres Grundstücks (herrschendes Grundstück) vermerken lassen.

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  • Grundbuch: Zuschreibung des Grundstücks

    Sie sind Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden.

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  • Grunderwerbsteuer zahlen

    Verwirklichen Sie einen Rechtsvorgang, der sich auf ein inländisches Grundstück bezieht, unterliegt dieser der Grunderwerbsteuer.

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  • Hausnummernvergabe beantragen

    Jeder Eigentümer hat sein Gebäude mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung... Zur Dienstleistung

  • Kampfmittelbelastung: Auskunft beantragen

    Als Bauherrin und Bauherr sind Sie für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks verantwortlich. Wenn Sie eine Auskunft zur Kampfmittelbelastung beantragen, wird geprüft, ob Ihr Grundstück oder Ihre Baumaßnahme innerhalb einer belasteten Fläche liegt.

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  • Kampfmittelbelastung: Überprüfung beantragen

    Wenn Ihr Grundstück oder Ihre Baumaßnahme innerhalb einer mit Kampfmittel belasteten Fläche liegt, können Sie eine weiterführende und gründliche kostenpflichtige Prüfung der Kampfmittelbelastung beauftragen.

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  • Lasten und Beschränkungen im Grundbuch Löschung

    Die Löschung von Lasten oder Beschränkungen (z.B. Grunddienstbarkeit, Nießbrauch) im Grundbuch ist möglich, wenn die oder der Berechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet.

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  • Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen und Wege beantragen

    Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen, als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

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  • Steuerabzug bei Bauleistungen: Anrechnung und Erstattung beantragen

    Sie haben Bauleistungen für ein Unternehmen oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft erbracht und es wurde auf Ihre Gegenleistung Bauabzugssteuer einbehalten? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung des Steuerabzugs beantragen.

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  • Steuerabzug bei Bauleistungen: Freistellungsbescheinigung beantragen

    Sie erbringen im Inland eine Bauleistung an einen anderen Unternehmer oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts und diese müssen von der Gegenleistung eine Bauabzugssteuer abführen? Dann können Sie eine Befreiung von der Steuerpflicht beantragen. 

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  • Teileigentumsgrundbuch anlegen lassen

    Teileigentum ist das Eigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.

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  • Teileigentumsgrundbuch schließen lassen

    Sie können Teileigentumsgrundbücher wieder schließen lassen, wenn sich sämtliche Teileigentumsrechte in Ihrer Person vereinigt haben.

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  • Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung: Ausnahmegenehmigung beantragen

    Sie planen ein Bauvorhaben auf einem Grundstück, bei dem aktuell eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung vorliegt? Dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

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  • Verkehrswertgutachten über den Wert eines Grundstücks oder eines Rechtes an einem Grundstück beantragen

    Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder den Wert von Rechten an einem Grundstück wissen möchten, können Sie diesen über ein Verkehrswertgutachten durch einen Gutachterausschuss ermitteln lassen.

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  • Vorhaben- und Erschließungsplan: Einsicht nehmen

    In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.

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  • Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben

    Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen.

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  • Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage anmelden

    Sie sind als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage verpflichtet, diese anzumelden.

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  • Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden

    Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.

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  • Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden. 

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  • Wohnung anmelden

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

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  • Wohnungsbau: Förderung von Sozialmietwohnraum beantragen

    Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Schaffung und Modernisierung von bezahlbarem Wohnraum.

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  • Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.

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  • Wohnungsbauprämie beantragen

    Wenn Sie prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus leisten, können Sie eine Wohnungsbauprämie beantragen.

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  • Wohnungsgrundbuch anlegen lassen

    Wohnungseigentum ist das Eigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.

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  • Wohnungsgrundbuch schließen lassen

    Sie können Wohnungsgrundbücher wieder schließen lassen, wenn sich sämtliche Wohnungseigentumsrechte in Ihrer Person vereinigt haben.

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  • Zusicherung über die Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für die Erhaltung oder sinnvolle Nutzung von Denkmalen beantragen

    Für Baudenkmale und Gebäude innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen können Sie eine Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung über durchgeführte Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Baudenkmals oder Gebäudes und deren Kosten beantragen.

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  • Zusicherung über die Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Maßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern beantragen

    Für schutzwürdige Kulturgüter können Sie eine Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung über Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen beantragen. Diese Zusicherung benötigt das Finanzamt, um die voraussichtliche Bemessungsgrundlage der Steuervergünstigung mitteilen zu können.

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  • Zwangssicherungshypothek: Eintragung beantragen

    Wenn Sie eine Geldforderung aus einem Urteil oder einem anderen vollstreckbaren Titel haben, können Sie auch in die Immobilie (z.B. Grundstück) des Schuldners oder der Schuldnerin vollstrecken.

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